Ärger an Düsseldorfer See Stadt kann am Angermunder Baggersee wenig tun

Düsseldorf · Für das Badeverbot gibt es keine Rechtsgrundlage, mehr Kontrollen durch den Ordnungsdienst sind schwer umzusetzen.

 Zwar stehen am Baggersee in Angermund Verbotsschilder – die Rechtslage dazu ist aber kompliziert.

Zwar stehen am Baggersee in Angermund Verbotsschilder – die Rechtslage dazu ist aber kompliziert.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Müll, Lärm und unerwünschte Badegäste, vornehmlich aus dem Umland: Die Probleme am Angermunder Badesee werden sich wohl so schnell nicht lösen lassen – zumindest nicht von der Stadt. Grund ist unter anderem eine komplizierte Rechtslage rund um den See, wie Ordnungsdezernent Christian Zaum jetzt im Ordnungs- und Verkehrsausschuss erklärte.

Die CDU hatte wissen wollen, wie die Stadt die Situation bewertet und wie sie etwa gegen das Badeverbot vorgeht. Immer wieder hatte es im Sommer Beschwerden von Anwohnern über die Besucher gegeben, die das Gebiet rund um den See auch als Sex-Treff nutzten oder im See schwimmen gingen.

Doch genau beim Baden gibt es das erste Problem: Weil das Gebiet rund um den Baggersee als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gelten dort auch die zugehörigen Landesgesetze. Die Düsseldorfer Straßenordnung als eigentliches Ortsrecht habe dem gegenüber Nachrang, so Zaum. Und jene Bestimmungen des Landschaftsplans sähen „lediglich ein Bade-, Surf- und Tauchverbot für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März vor“, heißt es von der Stadt. Demnach sei das Baden außerhalb dieser Zeit durchaus nicht verboten, gleichwohl aber auf den Flächen der Stadt ausdrücklich nicht gewollt, heißt weiter.

Mehr Kontrollen durch den Ordnungs- und Servicedienst (OSD) seien derweil „insbesondere bei lang anhaltenden, guten Wetterlagen und der daraus resultierenden, überdurchschnittlichen hohen Einsatz- und Beschwerdelage im gesamten Stadtgebiet mit den vorhandenen Personalressourcen kaum zu gewährleisten“, heißt es. Ein Einsatz nehme aufgrund der langen Anfahrt mindestens zwei Stunden in Anspruch, abends und nachts müssten aus Sicherheitsgründen zwei Streifen im Einsatz sein. Die Verkehrsüberwachung überprüft das Gebiet dagegen regelmäßig, hat allein in diesem Jahr schon 432 Verwarnungen erteilt und 25 Falschparker abgeschleppt.

Einen Hinweis, wie man das Gesamtproblem lösen kann, gibt es vom Liegenschaftsamt: Für die städtischen Flächen am See könnten die Zugänge gesperrt werden.

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