Düsseldorf Serien-Brandstifter muss in Psychiatrie

Düsseldorf · 39-Jähriger hat laut früheren Geständnissen zahlreiche Gartenhäuschen angezündet.

Als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik eingewiesen wurde gestern ein obdachloser Serienbrandstifter vom Landgericht. Der 39-Jährige hatte in früheren Vernehmungen gestanden, im Herbst 2014 vier Gartenhäuschen im Südpark in Schutt und Asche gelegt, bei zwei weiteren Lauben ebenfalls gezündelt zu haben. Ein Gutachter befand, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit allenfalls eingeschränkt schuldfähig, womöglich gar schuldunfähig war.

Sachschäden von insgesamt rund 100 000 Euro wurden dem Angeklagten angelastet, der in Laubenpieper-Kolonien rund um den Südpark damals wochenlang Angst verbreitet hatte. Zumal manche Kleingärtner ihre Lauben auch zum Übernachten nutzen. Als Motiv hatte der 39-Jährige nach seiner Festnahme im Oktober 2014 erklärt, er habe sich in den Anlagen der Schrebergärtner "nicht willkommen gefühlt". Er habe etliche Lauben daher aufgebrochen, Nahrungsmittel aus Kühlschränken gestohlen und Feuer gelegt. Im Prozess sollte der Mann dann auf Anraten seines Anwalts eigentlich nichts zu diesen Vorwürfen sagen. Verstieß er gegen diesen Ratschlag und äußerte sich, dann bekamen Staatsanwalt und Richter nur wirre Schilderungen und Ansichten zu hören, die weit abseits des eigentlichen Prozessthemas lagen.

Bei den Kleingärtnern im Düsseldorfer Süden war der Mann in den Wochen vor den Taten bereits durch sein auffälliges Verhalten bekannt geworden. Ärzte bescheinigten dem 39-Jährigen später eine Hebephrenie, eine seltene Form einer schizophrenen Psychose. Ein Gerichtsgutachter befand, dass die Schuldfähigkeit des Mannes während des Tatzeitraums dadurch mindestens eingeschränkt, wenn nicht sogar völlig aufgehoben war. Da von ihm aber auch in Zukunft weitere schwere Straftaten wie solche Brandstiftungen zu befürchten seien, müsse der 39-Jährige als gemeingefährlich gelten. Antragsgemäß hat das Landgericht deshalb am vierten Prozesstag seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik angeordnet.

(RP)
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