Gerichtsurteil Seniorin muss 500 Euro für Prügelattacke zahlen

Düsseldorf · Die 75-Jährige war an Karneval mit ihrer Hundeleine auf zwei Kinder losgegangen, die Narrenzoll verlangten.

 Vor Gericht bestritt die Seniorin, die Kinder angegriffen zu haben. Sie habe sich die Leine nur schwungvoll um den Hals gelegt.

Vor Gericht bestritt die Seniorin, die Kinder angegriffen zu haben. Sie habe sich die Leine nur schwungvoll um den Hals gelegt.

Foto: wuk/Wuk

(wuk) Ein zwölfjähriger Junge aus Mörsenbroich darf sich nach einem Schock zu Karneval jetzt über 500 Euro in seiner Weihnachtskasse freuen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen eine 75-jährige Hundehalterin, die gestern beim Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Sie war von der Polizei zu Hause abgeholt und zum Gericht gebracht worden, weil sie einen früheren Prozesstermin geschwänzt hatte.

Die Seniorin soll den Jungen an Karneval mit ihrer Hundeleine auf Kopf und Körper geschlagen, ihm auch ans Bein getreten habe. Dabei hatte der Schüler mit seinem kleinen Bruder damals nur „Narrenzoll“ an einem Fußweg fordern wollen. Doch darüber war die Rentnerin so erbost, dass sie das Kind mit dem Karabinerhaken am Ende der Hundeleine auch am Hinterkopf traf und verletzte. Davon war der Richter überzeugt, nachdem er den Jungen vernommen und eine unabhängige Zeugin (29) befragt hatte. Beide bestätigten die Version der Anklage. Doch die alte Dame wollte davon nichts wissen. Sie habe die Kinder nur darauf hinweisen wollen, wie „gefährlich“ eine für den „Narrenzoll“ quer über den Weg gespannte Banderole sei – und dann habe der Zwölfjährige sie beschimpft und nach ihr getreten. Sie habe ihre Hundeleine nur schwungvoll um ihren Hals geworfen, wie sie es angeblich immer tue, wenn sie ihre Tiere abgeleint habe. Falls sie dabei das Kind getroffen habe, sei das „unabsichtlich“ gewesen.

Der Richter glaubte daran nicht. Da die alte Dame aber bisher unbescholten war, war er gnädig. Unter der Bedingung, dass sie die Weihnachtskasse des Zwölfjährigen um 500 Euro aufbessert, wird das Verfahren eingestellt. Damit war die Seniorin sofort einverstanden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort