Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
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Düsseldorf Selbstanzeige: 80-Jähriger gibt Steuerhinterziehung zu

Düsseldorf · Immer wieder muss sich das Amtsgericht Düsseldorf mit Steuerhinerziehung befassen - oft, weil sich die betrügerischen Sparfüchse selbst anzeigen. So war es auch im jüngsten Fall, in dem es gestern schon zum zweiten Mal zum Prozess kam. Ein bereits 80 Jahre alter Düsseldorfer hatte sich im März 2013 selbst angezeigt: Er soll Steuern hinterzogen und dem Staat somit einen Geldbetrag in hoher fünfstelliger Höhe unterschlagen haben. Das Gericht beantragte im mehrere Jahre andauernden Verfahren erst 2016 einen Strafbefehl gegen ihn, doch dabei sollte es nicht bleiben. Vollzogen wurde dieser nie, gestern nun wurde er ganz aufgehoben. Der Grund dafür ist auch eine glückliche zeitliche Fügung für den Betroffenen.

Ende 2012 und Anfang 2013 gelangten sogenannte Steuer-CDs, die Personendaten von Steuerhinterziehern enthielten und international schon lange vor Gerichten zur Belastung eingesetzt wurden, auch in die Hände des deutschen Staates. In der Folge zeigten sich unzählige Steuersünder selbst an, weil sie ihre "Enttarnung" fürchteten und hofften, die Gunst der Richter im unausweichlichen Prozess zu erwerben.

Dass 2013 aber auch der 80-Jährige, gegen den gestern nicht-öffentlich verhandelt wurde, von den Steuer-CDs gewusst und sich womöglich nur deshalb angezeigt habe, konnte das Gericht nicht nachweisen. Richterin und Staatsanwalt einigten sich aufgrund der daher als gering angesehenen Schuld zu einer Einstellung des Verfahrens, ohne dass Auflagen gegen den Mann verhängt wurden. Der Mann hatte Glück: Auf einer der CDs war auch sein Name enthalten.

(bur)
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