Bestattungsvorsorge Selbst bestimmen, Angehörige entlasten

Es braucht Mut, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und über seine Bestattung nachzudenken. Wer diesen Mut aufbringt, entlastet später seine Hinterbliebenen in Zeiten arger Trauer — und regelt den Rahmen des Abschieds nach seinen Wünschen.

 Bestatter bieten für Menschen, die zu Lebzeiten den Rahmen ihrer Beisetzung abstecken wollen, sogenannte Bestattungsvorsorgeberatungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden dann in einem entsprechenden Vertrag alle Punkte festgehalten.

Bestatter bieten für Menschen, die zu Lebzeiten den Rahmen ihrer Beisetzung abstecken wollen, sogenannte Bestattungsvorsorgeberatungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden dann in einem entsprechenden Vertrag alle Punkte festgehalten.

Foto: Kuratorium

"Es ist noch jeder unter die Erde gekommen." Mit diesem etwas würdelosen Satz blockt so mancher Mensch jedes Nachdenken über den eigenen Tod und die eigenen Bestattung ab. Schließlich ist der Tod trotz aller Offenheit in der Gesellschaft immer noch ein Tabu, die Beschäftigung mit dem Lebensende unbequem. Dennoch ist das Nachdenken über den Tod und wie man dereinst bestattet werden will, notwendig.

 Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

Foto: Kuratorium

"Es drückt eine Wertschätzung der eigenen Würde aus. Wer sich mit seinem Ende befasst, hat die Ernsthaftigkeit des eigenen Lebens verstanden. Der Mensch bestimmt dann selbst, wie seine Bestattung gestaltet sein soll, hoffentlich ästhetisch stimmig", sagt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Düsseldorf. Wichtig sei aber, dass man sich nicht in einer ausschließlich traurigen Grundhaltung" mit dem Tod befasse.

Bestatter bieten für Menschen, die zu Lebzeiten den Rahmen ihrer Beisetzung abstecken wollen, sogenannte Bestattungsvorsorgeberatungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden dann in einem entsprechenden Vertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig werden. Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos, Kosten fallen erst bei der Bestattung an. Der Vertrag kann nach einer gewissen Zeit inhaltlich revidiert werden. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Form der Bestattung, der Blumenschmuck, die Trauerfeier und vieles mehr. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen werden geregelt. Im Gespräch zeigt sich schnell, wie viel die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen kosten wird. Und manchmal müssen dann Wünsche auch zurückgestellt werden, weiß der Experte Oliver Wirthmann.

Wer den Mut aufbringt, sich mitten im Leben mit seinem Tod zu befassen, kann sich des Dankes seiner Hinterbliebenen gewiss sein. "Man nimmt den Angehörigen die Pflicht, in Zeiten arger Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. So lässt sich auch das Orakeln über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen vermeiden." Bei allen Vorsorgegedanken und -gesprächen sollte aber klar sein, dass man nicht alles bis ins letzte Detail regeln kann. Es gehe um Selbstbestimmung, Entlastung, aber auch darum, den Hinterbliebenen dennoch eine Möglichkeit zu lassen, ihre eigenen Ideen in die Bestattung einzubringen. Wirthmann empfiehlt, sich ab Anfang oder Mitte 50 Gedanken über den eigenen Tod zu machen und nach und nach die wesentlichen Schritte einzuleiten.

Der Vorsorgevertrag regelt den finanziellen, weltanschaulichen und organisatorischen Rahmen der Bestattung und ist ein Leitfaden für Bestatter und Hinterbliebene, der entlastet. Der Bestattungsvorsorgevertrag ist bindend. Der Bestatter hat die Pflicht im Rahmen der Totenfürsorge, den Willen des Verstorbenen umzusetzen. Daran können auch mögliche Anweisungen der Hinterbliebenen nichts ändern.

Der Vorsorgevertrag muss auf jeden Fall auch finanziell abgesichert werden. Eine Möglichkeit ist die treuhänderische Verwaltung von Geld, das für die Bestattung vorbehalten ist. "Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, in einen Treuhandvertrag ein. Dieses Geld wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und ähnlich einem Sparbuch verzinst. Es kann nicht verloren gehen und ist direkt mit dem Vorsorgevertrag verknüpft", erläutert Oliver Wirthmann. Der Bundesverband Deutscher Bestatter beispielsweise bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung an. "Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt." Informationen über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gibt es bei den Bestattern des Bundesverbandes oder direkt beim Verband unter Telefon 0211 1600812.

Eine Treuhandeinlage ist kein monatlicher Sparvertrag — es geht um Geld, das vorhanden ist und für die Bestattung im Vorfeld angelegt wird. Natürlich sei es aber möglich, regelmäßig größere Beträge einzuzahlen, um die Summe im Vorsorgevertrag zu decken. Menschen, die ihr Geld in einer Treuhand eingezahlt haben, haben laut Oliver Wirthmann einige Vorteile. Im Vordergrund stehe, dass die treuhänderische Einlage vor Konkurs des Bestatters und dem Zugriff von Sozialamt oder auch Erben geschützt sei. "So verhindern Menschen beispielsweise, dass sie bei ihrer Bestattung zum Sozialfall werden, weil sie im Alter pflegebedürftig waren und auf diese Weise ihr Vermögen aufgezehrt haben", betont Wirthmann.

Eine alternative Risikoabsicherung ist die Sterbegeldversicherung. Monatlich werden kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, damit im Todesfall Geld für die Bestattung sofort zur Verfügung steht. "Sie ist, bei aller Kritik, die es gibt, nicht immer unattraktiv", gibt Oliver Wirthmann zu bedenken. Eine Sterbegeldversicherung ist keine Kapitalanlage, sondern ein reines Versicherungsprodukt.

(pp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort