Düsseldorf Schwer verletzter Frau nicht geholfen - Geldstrafe bleibt

Düsseldorf · Ohne Einsicht oder gar Reue ist ein 77-Jähriger aus Protest gegen eine Geldstrafe von 4500 Euro vors Landgericht gezogen. Im Februar war er wegen unterlassener Hilfeleistung zur Zahlung verurteilt worden, weil er im Oktober 2016 eine schwer verletzte Nachbarin achtlos im Treppenhaus an der Mulvanystraße liegen gelassen hatte.

Mehr noch: Als er die 58-jährige Frau nach ihrem Treppensturz hilflos vorfand, ist er mit seinem Einkaufstrolley über sie hinweg gestiegen und hat seine Wohnungstür zugemacht, statt sich um die Frau zu kümmern.

Erst durch eine Freundin war die Schwerverletzte entdeckt, war der Notarzt alarmiert worden. Per Not-Operation konnte das Sturz-Opfer, das einen Schädelbasisbruch und ein Hirnödem erlitten hatte, gerade noch gerettet werden. Zur Rede gestellt, warum er nicht geholfen habe, soll der angeklagte Rentner nur erklärt haben: "Hab' ich nix mit zu tun!" Im ersten Gerichtsverfahren und auch gestern gab er dann an, die Frau habe ja schnarchend auf dem Boden gelegen, er habe geglaubt, sie würde dort einen "Rausch ausschlafen".

Auch die Staatsanwaltschaft hatte Protest gegen die Geldstrafe für den unbarmherzigen Rentner eingelegt - jedoch mit dem Ziel, ihn härter zu bestrafen. Doch mit ihren Berufungen sind beide Seiten nun gescheitert. In zweiter Instanz befand auch das Landgericht, dass die 4500-Euro-Strafe gegen den Rentner nötig, aber auch ausreichend sei.

(wuk)
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