Designerin will Schmerzensgeld Schwanger trotz Spirale: Gynäkologe verklagt

14.000 Euro Schmerzensgeld forderte gestern eine 32-jährige Designerin vor dem Landgericht von ihrem langjährigen Frauenarzt. Der Gynäkologe hatte ihr im Dezember vor zwei Jahren eine Spirale eingesetzt - und kurz danach war die Patientin trotzdem schwanger geworden. Ein Urteil steht noch aus. (Az: 3 O 337/06)

 In den USA hat die Geburtenrate ein Rekordtief erreicht.

In den USA hat die Geburtenrate ein Rekordtief erreicht.

Foto: AP

Die Frau gibt an, der Arzt habe das Verhütungsmittel falsch platziert. Dadurch sei es zur ungewollten Schwangerschaft gekommen. Zur Begründung für das Schmerzensgeld führte sie auch an, dass sie danach eine Abtreibung vornehmen lassen musste. Das Gericht sprach von einem "äußerst merkwürdigen Fall". Einem Gutachter waren nämlich Ultraschallbilder vorgelegt worden, die eine korrekt sitzende Spirale zeigen. Die Klägerin blätterte gestern jedoch andere Ultraschallaufnahmen von damals auf den Richtertisch, die das Gegenteil beweisen sollen. Demnach sei die Spirale tatsächlich nicht ordnungsgemäß eingesetzt worden. Der Richter: "Das alles lässt sich nicht vereinbaren!"

Prozess wird neu aufgerollt

Da die neuen Ultraschall-Aufnahmen bislang vom Kläger-Anwalt aber nicht vorgelegt worden waren, rügte der Anwalt des Arztes, die Fotos seien nun zu spät eingereicht. Der Prozess muss nach einigen juristischen Komplikationen daher demnächst ganz neu aufgerollt werden.

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