Amtsgericht Schüsse auf Passanten: Prozesstermin platzte

Düsseldorf · Weil die Anklagebank leer blieb, musste ein Amtsrichter am Mittwoch den Prozess um eine gefährliche Körperverletzung abbrechen. Ein 28-jähriger Mieter einer Wohnung in Holthausen soll vor rund einem Jahr mit einer Soft-Air-Pistole mehrfach auf Passanten gezielt und geschossen haben. Etliche Fußgänger sollen durch die per Luftdruck abgefeuerten Projektile getroffen worden sein. Zuletzt habe der Angeklagte sogar noch Polizeibeamte mit seiner Waffe bedroht. Zu seiner Verhandlung gestern erschien er nicht.

Dem jungen Mann mag das enorme Risiko nicht bewusst gewesen sein, das er laut Anklage damals einging. Kurz vor 22 Uhr, also mitten in der Abenddämmerung, hat er angeblich mindestens zehnmal mit seiner Luftdruckpistole aus einem Fenster seiner Wohnung wahllos auf Passanten geschossen. Ein Zeuge sei, so die Anklage, an der Wange getroffen und leicht verletzt worden. Doch als kurz danach eine Polizeistreife eintraf und den mutmaßlichen Schützen in seiner Wohnung aufsuchte, stellte der 28-Jährige sein Glück auf eine harte Probe: Zwar habe der Mieter die Wohnungstür nach dem Klopfen der Beamten einen Spaltbreit geöffnet, er habe die Uniformierten aber sofort mit der Waffe bedroht. Dass die Beamten besonnen reagierten und sich zurückzogen, bewahrte den 28-Jährigen vor einer Eskalation. Zumal der Angeklagte seine Waffe, die im Halbdunkel nicht gleich als Soft-Air-Pistole erkennbar war, in Kopfhöhe auf die Polizisten gerichtet haben soll. Erst später gelang es doch noch, die Situation zu retten, den 28-Jährigen zu entwaffnen.

Formell hätte der Richter am Mittwoch in Abwesenheit des Angeklagten einen schriftlichen Strafbefehl mit bis zu einem Jahr Bewährungsstrafe verhängen können. Doch um sich einen persönlichen Eindruck von dem 28-Jährigen zu verschaffen, will er ihn zum nächsten Prozesstermin von Polizeibeamten abholen und dann direkt vor Gericht bringen lassen.

(wuk)
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