Gericht Schüler verletzt Lehrerin und muss vor Gericht

Düsseldorf · Weil er einer Lehrerin durch das Platzenlassen einer Brötchentüte direkt neben ihrem Ohr einen Tinnitus, also einen anhaltenden Pfeifton als Hörschaden zugefügt haben soll, muss ein 16-jähriger Schüler Ende März auf die Anklagebank beim Jugendgericht. Die Anzeige der 53 Jahre alten Pädagogin lautet auf Körperverletzung.

Im Vorfeld der Verhandlung hat sich der Junge gegen den Vorwurf bereits gewehrt: Er habe die mit Luft gefüllte Tüte keineswegs neben dem Kopf der Lehrerin platzen lassen. Die Anklage gegen den Schüler unterstellt ihm Heimtücke. Denn während der Vormittagspause einer Realschule habe sich der Junge im Oktober 2011 von hinten an die aufsichtführende Lehrerin angeschlichen, habe dann unmittelbar neben deren Ohr auf die prall aufgeblasene Brötchentüte geschlagen, die Tüte auf diese Art mit lautem Knall platzen lassen. Dabei habe die Lehrkraft ihn kurz zuvor noch ausdrücklich ermahnt, jene Tüte im Papierkorb zu entsorgen — und das Papier nicht auf den Schulhof zu werfen. "Vorher lasse ich sie aber noch platzen", habe der Junge entgegnet. Prompt habe die Lehrerin wieder protestiert.

Immerhin könne das laute Knallgeräusch ja auch zu Hörschäden führen. Und dennoch habe der Schüler seinen Plan ausgeführt — direkt neben ihrem Ohr. Rund sieben Stunden später, nach einem Arztbesuch der 53-Jährigen und einer ersten Infusion gegen ihren Tinnitus, sprach die Lehrerin dann bei der Polizei vor, erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Nach seiner Darstellung könne ein Mitschüler bestätigen, dass der 16-Jährige die Tüte damals auf dem Schulhof zwar platzen ließ, aber angeblich stand die Lehrerin dabei nicht mal in der Nähe. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nach dem Hinweis der Lehrkraft ein ganzes Stück von der Frau entfernt und dann erst auf die Tüte gehauen.

Der Anwalt des Schülers sagte, eine Verletzung von anderen habe der Schüler nicht vorsätzlich herbeigeführt. Der Advokat bemängelt außerdem: Es sei ist nicht mal sicher festgestellt worden, ob der Hörschaden der Lehrkraft überhaupt mit jener Knalltüte in Zusammenhang stehe. Also muss die Jugendrichterin zur Verhandlung jetzt mehrere Zeugen vorladen

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