Geldstrafe statt Finderlohn Schlüsselfinder erpresste Bargeld

Düsseldorf · Liegt ein vergessenes Schlüsselbund im Vorraum einer Bank in Flingern - und Monate später kommt es deswegen zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. Nicht zu glauben? So ging es anfangs auch einem 35-jährigen Arzt. Er hatte das Schlüsselbündel nämlich liegen lassen. Doch als der Finder dafür 50 Euro erpressen wollte, wurde daraus ein Strafprozess.

Für den Arzt hingen an jenem Schlüsselring nicht bloß materiell erhebliche Werte: Der Zugang zu seinem Auto, zur Schließanlage seiner Wohnung und zu seinem Arbeitsplatz in einer Klinik - alles das hatte er an jenem Maisonntag im Vorraum der Bank liegen lassen. Kurz danach kamen die Schlüssel in die Hände eines anderen Bankkunden, eines 47-jährigen Elektrotechnikers. Doch dieser Finder war kein ehrlicher Finder, so die Anklage.

Bei der Bankfiliale hatte der Elektrotechniker seinen Fund immerhin gemeldet. Und als der Arzt ebenfalls dort nach seinem Schlüsselbund fragte, stellte die Bank den Kontakt zwischen beiden her. Doch was danach kam, war kriminell. 50 Euro Finderlohn oder er wolle die Schlüssel "eben nie gefunden haben", so der 47-Jährige. Vor diese Wahl habe Angeklagte den Arzt gestellt, und das war nicht zu leugnen: Erstens hatte der Arzt beim Termin zur Schlüsselrückgabe insgeheim eine Kripo-Beamtin mitgebracht, die alles live miterlebte. Und zweitens glaubte sich der Angeklagte im Recht. Grundsätzlich hätte ihm ja ein Finderlohn zugestanden - aber nicht in dieser Höhe.

Was den Finder jedoch zum Erpresser werden ließ: "Der Schlüsseleigentümer kam da in sehr aggressivem Umgangston an. Kein Dankeschön, nix!" Also habe er von dem Arzt eben Bargeld verlangt, ihm einen Preis genannt - als Finderlohn "und als Geste".

Ursprünglich sollte der Techniker wegen Erpressung jetzt 2500 Euro Strafe zahlen. Doch weil er gegen diesen Strafbefehl protestierte, kam es gestern zur Verhandlung. Und dabei stockte eine Amtsrichterin die Strafe kurzerhand auf 3150 Euro auf. Immerhin war der Angeklagte schon zweifach vorbestraft, darunter auch wegen Diebstahls.

(RP)
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