Düsseldorfer Musiker Rüdiger Esch Streit um Honorar für Electri_City

Düsseldorf · Musiker Rüdiger Esch und die Düsseldorfer Congress GmbH tragen eine Auseinandersetzung um einen Vertrag nun vor Gericht aus. Es geht um ein Honorar von 8500 Euro. Wer von beiden Recht hat oder bekommt, soll im Prozesstermin am 18.Juni erörtert werden.

 Man habe sich Ende 2018 aus dem Vertrag zurückgezogen, weil die Reihe „defizitär“ gewesen sei . argument die Congress GmbH.

Man habe sich Ende 2018 aus dem Vertrag zurückgezogen, weil die Reihe „defizitär“ gewesen sei . argument die Congress GmbH.

Foto: dpa/Oliver Berg

Was einst als musikalisches Vorzeigeprojekt für die Stadt begann, soll nun in einem Zivilprozess beim Landgericht enden. Offenbar unversöhnlich stehen sich Musiker Rüdiger Esch (63) und die Düsseldorfer Congress GmbH wegen der Konferenz-Reihe „Electri_City“ gegenüber. Gegenseitig verklagen sich beide Seiten auf rund 8500 Euro. Esch beruft sich auf einen Fünf-Jahres-Vertrag, der bis Ende 2020 für „Electri_City“ vereinbart worden sei. Die Congress GmbH, die je zur Hälfte der Stadt und der Messe gehört, bewertet die Veranstaltungs-Reihe als unrentabel - und deshalb habe man die Vereinbarungen mit Esch zum Jahresende 2018 gekündigt. Wer Recht hat oder bekommt, soll im Prozesstermin am 18.Juni erörtert werden.

2015 hatte Berufsmusiker Rüdiger Esch die „Electri_City“ als Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, bei der einmal im Jahr durch Vorträge und Konzerte die Geschichte der elektronischen Musik thematisiert werden sollte. Im Folgejahr kam die Congress GmbH mit an Bord, förderte das Projekt, sicherte sich die Mitwirkung von Esch als Organisator vertraglich für „zunächst fünf Jahre“ – damals sogar mit Verlängerungsklausel. Davon will das Congress-Management aber nichts mehr wissen. Man habe sich Ende 2018 aus dem Vertrag zurückgezogen, weil die Reihe „defizitär“ gewesen sei. So habe es 2018 nur 13 zahlende Teilnehmer gegeben, durch die Veranstaltungen von 2016, 2017 und 2018 sei ein „Gesamtfehlbetrag“ von fast 200.000 Euro entstanden.

Nur „fälschlicherweise“ und „routinemäßig“ habe die Congress-Buchhaltung aber für die ersten vier Monate 2019 weitere rund 8500 Euro als Honorar an Esch gezahlt. Dieses Geld soll Esch zurückzahlen, so die Congress-Anwälte in ihrer Widerklage. Doch Esch-Anwalt Philipp Grabensee pocht auf den Fünf-Jahres-Vertrag. Womöglich habe beim Congress-Management ein Umdenken eingesetzt, „jetzt doch lieber Radtouren und Dauerläufe zu organisieren, als Kulturveranstaltungen“. Anwalt Grabensee, sonst als Strafverteidiger tätig, findet das als Bürger dieser Stadt „sehr schade“. Faktisch aber sei der Congress-Vertrag mit Esch formell nie wirksam gekündigt worden. Derart verhärtet sind offenbar die Fronten, dass Kläger-Anwalt Grabensee ablehnt, wenn das Landgericht jetzt einen Schlichtungsversuch mit der Congress GmbH anstrebt.

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