„Schön, aber nicht die Hellste“ Dschungel-Star Evelyn Burdecki vor Düsseldorfer Gericht zu Geldstrafe verurteilt

Düsseldorf · Evelyn Burdecki war wiederholt mit dem Handy am Steuer aufgefallen. Ihr Anwalt sagte nun vor Gericht, sie sei zwar schön, „aber nicht die Hellste“.

 Evelyn Burdecki habe das Mobiltelefon als Navigationshilfe genutzt, sagte ihr Anwalt vor Gericht.

Evelyn Burdecki habe das Mobiltelefon als Navigationshilfe genutzt, sagte ihr Anwalt vor Gericht.

Foto: RTL

Eine Kette von Verkehrsverstößen kann den Führerschein gefährden. Darauf hat beim Amtsgericht der Verteidiger von TV-Sternchen Evelyn Burdecki (30) hingewiesen und für seine Mandantin eine milde Beurteilung angestrebt. 160 Euro Bußgeld sollte die junge Frau zahlen, weil sie zum wiederholten Mal mit Handy am Steuer ihres Autos ertappt worden war. „Da geht es nun auch um ihren Führerschein“, so der Anwalt in Abwesenheit seiner Mandantin. Denn Burdecki hält sich aktuell für die neueste Staffel von „Ich bin ein Star - holt mich hier raus“ im australischen Dschungel auf.

Die Richterin gab der 30-Jährigen aber kein Pardon. Das erhöhte Bußgeld sei für die hartnäckige Wiederholungstäterin angemessen, so das Urteil. „Ein Handy-Verstoß ist kein Kavaliersdelikt“, schloss die Richterin.

Mittags war die 30-Jährige im Mai 2018 an der Königsberger Straße mit Handy am Steuer erwischt worden. Das hat ihr Anwalt bestätigt. Die Frau habe das Mobiltelefon als Navigationshilfe genutzt. Dabei ist ein Bußgeld bereits dann fällig, sobald ein Fahrer ein Mobiltelefon überhaupt zur Hand nimmt – unabhängig davon, ob es benutzt wird.

Für die 30-Jährige war diesmal sogar ein erhöhtes Bußgeld fällig, weil sie laut Verkehrsregister zuvor vielfach durch Ordnungswidrigkeiten aufgefallen war. „Sie ist zwar hübsch“, gab ihr Anwalt zu bedenken, „aber sie ist nicht die Hellste.“ Dass die junge Frau gerade als Starlet mit zahlreichen auswärtigen Auftritten besonders auf ihren Führerschein angewiesen ist, der durch solche Eskapaden aber nun konkret in Gefahr sei – „das hat sie erst jetzt verstanden“, so der Anwalt. Er bat um eine deutlich mildere Beurteilung.

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Die Richterin sah dennoch keinen Grund, jetzt die Höhe des verhängten Bußgeldes zu reduzieren. Von den 160 Euro abzurücken, lehnte sie ab. Ob das Burdecki jetzt ernsthaft um den Führerschein fürchten muss, hat nun die zuständige Ordnungsbehörde zu entscheiden.

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