Betrug an Bordellkunden in Düsseldorf Rotlicht-Prozess: Befangenheitsanträge abgelehnt

Düsseldorf · Im Prozess um den Düsseldorfer Rotlichtskandal sind zwei Befangenheitsanträge gegen die Richter abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft konnte deswegen am Montag die Anklage verlesen.

Prozess um Düsseldorfer Bordell-Abzocke gestartet
6 Bilder

Prozess um Düsseldorfer Bordell-Abzocke gestartet

6 Bilder
Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die Rotlicht-Größe Thomas M. und acht weitere Beschuldigte - Gesellschafter, Wirtschafter, Servicekräfte und Prostituierte - angeklagt.

Sie sollen mit K.o.-Tropfen und anderen Mitteln reihenweise Freier betäubt und dann ihre Kreditkarten geplündert haben. Insgesamt gut 300 000 Euro sollen so erbeutet worden sein. Die Kredit- oder Scheckkarten der Freier sollen in einigen Fällen bis ans Limit mit fünfstelligen Beträgen belastet worden sein. Für den Mammut-Prozess mit rund 90 Zeugen sind 93 Verhandlungstage angesetzt.

Die Anklage wirft den Angeklagten in wechselnder Beteiligung Betrug, schwere Körperverletzung, Vergiftung, räuberische Erpressung und Raub vor. Das Landgericht geht davon aus, dass erst im April 2014 mit einem Urteil zu rechnen ist.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort