Düsseldorf Rotlicht-Affäre: Weitere Freilassung

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hebt den Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten in der Düsseldorfer Rotlicht-Affäre "mangels dringenden Tatverdachts" auf. Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weitergehen, verhandelt die Stadt auch über eine Öffnung der Bordelle.

 Die Bordelle in der Rethelstraße sind im Moment noch geschlossen. Allerdings gibt es Verhandlungen mit der Stadt, unter welchen Umständen sie denn wieder geöffnet werden können. Zumal die Hauptbeschuldigten in der Affäre nun frei sind

Die Bordelle in der Rethelstraße sind im Moment noch geschlossen. Allerdings gibt es Verhandlungen mit der Stadt, unter welchen Umständen sie denn wieder geöffnet werden können. Zumal die Hauptbeschuldigten in der Affäre nun frei sind

Foto: Bretz, Andreas

Im Fall um die Düsseldorfer Bordellrazzia ist nun ein weiterer Hauptbeschuldigter wieder frei. Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf hob gestern den Haftbefehl gegen Thomas M. mangels dringenden Tatverdachts auf. M. galt neben Berti Wollersheim als Hauptbeschuldigter in der sogenannten Düsseldorfer Rotlicht-Affäre um Bordelle in der Rethelstraße.

Dabei sollen laut Staatsanwaltschaft Gäste der Bordelle mit K-O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt worden sein, um ihre Kreditkarten bis zum Limit zu belasten. Nachdem die Opfer aufgewacht waren und die falschen Abrechnungen monierten, sollen sie mit kompromittierenden Fotos unter Druck gesetzt worden sein. Konkret lastete die Staatsanwaltschaft M. 17 derartige Fälle an.

Die Aufhebung seines Haftbefehls darf als Signal verstanden werden, dass die Richter die Argumentation der Staatsanwaltschaft, Zeugenaussagen und Beweise stark anzweifeln. Auch die Beschuldigten Oguz G. und Inka S. waren nach Haftbeschwerden ihrer Anwälte im September freigelassen worden, Berti Wollersheim, der wohl lediglich nach außen hin als Inhaber der Bordelle auftrat und so etwas wie ein Düsseldorfer C-Prominenter wurde, war bereits im August wieder freigekommen. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nur in einer Pressemitteilung zur aktuellen Entwicklung. So habe man gegen die Aufhebung der Haftbefehle bezüglich der Beschuldigten Thomas M., Oguz G. und Inka S. Beschwerde eingelegt, teilte die Behörde mit. Ein Beschuldigter befinde sich noch in Haft.

Zudem habe die Kammer betont, dass es einen dringenden Tatverdacht gebe, es sei in den Bordellen zu Straftaten gekommen. Die Kammer schließe jedoch nicht aus, dass es sich um nicht abgesprochene, zufällig ähnliche Taten einzelner Beschuldigter handele. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin davon aus, dass auch dringende Gründe für eine systematische Tatbegehung auf "Anordnung von oben" sprechen. Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht. Nicht weiterverfolgen will die Behörde ihre Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wollersheim. Es gebe neue Zeugenaussagen, die Wollersheim zumindest teilweise entlasten, teilte die Behörde mit, betonte aber, dass die Ermittlungen weiterhin andauern.

Wollersheim wie M. hatten eine Mitwisserschaft oder gar Beteiligung an den Taten immer abgestritten. Obwohl die Verdächtigen nun aus der U-Haft entlassen wurden, bleiben die Betriebe an der Rethelstraße aber vorerst geschlossen. Das bestätigte Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann auf RP-Anfrage. Er berief sich dabei auf das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das die Schließung der Betriebe Anfang September bestätigt hatte. Der dringende Tatverdacht bestehe weiter, so dass die Verdächtigen aus gewerberechtlicher Sicht kein entsprechendes Etablissement betreiben dürften.

Zugleich gibt es nach Redaktions-Informationen aber Verhandlungen, unter welchen Bedingungen die Bordelle an der Rethelstraße wieder geöffnet werden könnten. Die Stadt hat in diesen Verhandlungen deutlich gemacht, dass sowohl in der Geschäftsführung als auch unter den Mitarbeitern ausschließlich Personen sein dürfen, die als "rechtlich unbescholten" gelten. Vor zwei Wochen hieß es noch, die Bordelle würden nie mehr öffnen.

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