Betrug an Bordellkunden in Düsseldorf Rotlicht-Affäre: Angeklagte bemängeln Essen

Düsseldorf · Der Prozess gegen neun Angeklagte wegen bandenmäßigen Serienbetruges an Bordellkunden musste vom Landgericht am zweiten Verhandlungstag schon wieder unterbrochen werden. Weil über Befangenheitsanträge der Verteidiger gegen die Richterbank noch nicht entscheiden ist, geht der Prozess erst am Montag weiter. Zuvor bemängelte ein Anwalt, dass die Beschuldigten nicht genug zu essen bekommen.

Prozess um Düsseldorfer Bordell-Abzocke gestartet
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Das gab der Vorsitzende Richter bekannt. Fünf Männer und vier Frauen, die als Gesellschafter, Wirtschafter, als Servicekräfte oder Prostituierte in vier Bordellen tätig waren, sollen laut Anklage jahrelang Kunden mit Alkohol, Drogen oder K.-O.-Tropfen betäubt und deren Konten um rund 300.000 Euro erleichtert haben.

Bis zur Verlesung der Anklage, die 638 Seiten und 27 Vorwürfe umfasst, kam das Gericht unter Vorsitz von Markus Fuchs auch am Dienstag nicht. Weil Fristen bei der Zustellung der Anklage an zumindest einen Verdächtigen nicht gewahrt wurden, das Gericht trotzdem verhandeln wollte, hatte es am Montag Befangenheitsanträge der Verteidiger gehagelt. Darüber muss jetzt erst (durch eine andere Strafkammer des Landgerichts) entschieden werden, bevor der Prozess weiter geht.

Derweil rügten die Anwälte der drei mutmaßlichen Haupttäter am Dienstag, dass die Mandanten bei einem Prozessende nach 17 Uhr in der Untersuchungshaft kein Abendessen mehr erhalten — und während des Prozesstages kein Mittagessen. Sie bekommen nur ein Lunchpaket, das bei einem Gefangenen "ein Sandwich und einen angedötschten Apfel" enthielt, so dessen Anwälte. Das sei unzumutbar, ein anderer Anwalt nannte das "menschenunwürdig". Dem Mandanten gehe es nicht gut und er sei unterzuckert.

Richter Fuchs versprach, er werde sich "um Abhilfe zu bemühen". Andernfalls, so kündigte einer der Verteidiger an, müsse sein Mandant "hier unterernährt sitzen" — und dann habe das Gericht zu prüfen, ob der Haftbefehl gegen den Mandanten wegen mangelnder Ernährung womöglich aufzuheben sei.

(wuk)
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