Urteil am Amtsgericht Düsseldorf Rollstuhlfahrer stirbt bei Unfall - Bewährung für Lkw-Fahrer

Düsseldorf · Einen tragischen Rangierunfall an der Potsdamer Straße hat das Amtsgericht am Dienstagvormittag bewertet. Angeklagt war ein Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung, weil er einen Rollstuhlfahrer (61) übersehen und überfahren hatte.

 Vor dem Amtsgericht ging es um einen tragischen Fall.

Vor dem Amtsgericht ging es um einen tragischen Fall.

Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Der 52-Jährige war vor einem Jahr bei der Anlieferung eines Containers an einer Großbaustelle ohne Sicherheitsposten rückwärts rangiert. Erst, als der zertrümmerte Rollstuhl unter einem der Vorderräder des schweren Lastwagens zu sehen war, hatte der Fahrer den Unfall bemerkt.

Aufgrund besonderer Umstände hielt das Gericht eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten jetzt für ausreichend. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Opfer starb an der Unfallstelle

"Ich habe ihn nicht gesehen!" Mit hochgezogenen Schultern und einem tiefen Seufzer schilderte der Container-Fahrer die damalige Unfallszene.

Dass er ohne Einweiser an dieser Einfahrt zur Großbaustelle, die zusätzlich aber auch von Passanten genutzt wurde, rückwärts rangierte, war der Kernvorwurf gegen den bisher völlig unbescholtenen Berufskraftfahrer. Denn ohne einen solchen Sicherheitsposten habe er viel zu spät gemerkt, dass der "Widerstand", den er beim Rückwärtsfahren mit dem Lkw plötzlich spürte, jener Behinderte samt seinem Rollstuhl gewesen ist.

Erst, als er wieder ein Stück vorwärts gerollt war und der Rollstuhl unter dem Lkw sichtbar wurde, habe er die Kollision bemerkt. "Wird alles wieder gut", habe er dem tödlich verletzten Behinderten noch zugeredet. Doch der 61-Jährige, der in Hüfthöhe von einem Lkw-Rad überrollt worden war, hatte keine Chance, starb noch an der Unfallstelle.

Der LKW-Fahrer galt aus äußerst zuverlässig

Woher der Behinderte gekommen sein mag, warum er sowohl den Rückfahrscheinwerfer als auch das Warn-Piepsen des rangierenden Lkw ignorierte, blieb ungeklärt. Sicher ist nur: Mit anfangs 13, dann reduziert auf sieben Stundenkilometer, war der Lkw-Fahrer nicht mit überhöhtem Tempo unterwegs. Und sowohl bei den Verkehrsbehörden als auch bei seiner Firma galt der 52-Jährige mit 22 Jahren Berufserfahrung bis dahin als "äußerst sorgsamer, umsichtiger Fahrer", als "einer der zuverlässigsten" im Betrieb, so seine Anwältin.

Die Containerfirma hat nun reagiert, hat ihre Lkw-Flotte jetzt mit Rückfahr-Kameras ausgestattet. Auf eins der umgerüsteten Gefährte konnte der Angeklagte aber erst vor wenigen Wochen zurückkehren. Bis dahin befand er sich nach den schrecklichen Unfallszenen monatelang in psychotherapeutischer Behandlung, war fast ein Jahr nicht fähig, überhaupt ans Steuer eines Lkw zurückzukehren.

Inzwischen übt er seinen Beruf wieder aus — und darf das laut Amtsgericht auch künftig tun. Ohne besondere Auflagen haben die Richter eine Haftstrafe von sechs Monaten in seinem Fall zur Bewährung ausgesetzt. Das entsprach auch dem Antrag des Staatsanwalts.

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