Symbol-Verbot für Hells Angels und Bandidos Rocker müssen Tätowierungen ab sofort verdecken

Düsseldorf · Das Verbot der Symbole der Rockergruppen "Hells Angels" und "Bandidos" gilt auch für Tätowierungen. Das hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Montag erklärt. "Die Symbole sind strafbar".

Dabei ist es egal, ob sie auf der Haut oder auf der Kleidung getragen werden", sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa. In der Öffentlichkeit müssten die Rocker entsprechende Tätowierungen verdecken oder abkleben. Andernfalls werde es für sie "jeden Tag teurer".

Dass die verbotene Tätowierung im Gegensatz zur Kutte nicht beschlagnahmt werden könne, sei für ein Strafverfahren kein Problem: "Sie wird als Beweis fotografisch gesichert."

Die Symbole der berüchtigten Rockergruppen sind inzwischen in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens verboten. Zwei der drei Generalstaatsanwaltschaften (Köln und Düsseldorf) haben sich der rechtliche Bewertung des Oberlandesgerichts Hamburg angeschlossen. Auch die Stadt Mönchengladbach will das Kuttenverbot konsequent umsetzen.

Nur die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm überlässt es derzeit ihren Staatsanwaltschaften vor Ort, ob sie die Symbole als verboten einstufen oder nicht. Dabei geht es um den Totenschädel mit Helm und Engelsflügeln und den roten Schriftzug "Hells Angels" und um die typischen "Bandido"-Symbole, den sogenannten "Fat Mexican" und den rot-goldenen Schriftzug "Bandidos".

(lnw)
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