Angeklagte dem Freispruch einen Schritt näher Richterin: Millionenprämien sind keine Straftaten

Düsseldorf (AP). Im spektakulärsten Wirtschaftsprozess der Bundesrepublik sind Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der früheren Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser einem Freispruch einen großen Schritt näher gekommen. Nach zweimonatiger Verhandlung im Mannesmann-Prozess sieht das Düsseldorfer Landgericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte am Mittwoch in einem vorläufigen Resümee des Verfahrens, zwar seien die Millionenprämien, die eine Reihe von Mannesmann-Vorstandsmitgliedern nach der Übernahme durch Vodafone erhalten hatten, nach dem Eindruck des Gerichts ausnahmslos aktienrechtlich unzulässig gewesen. Strafrechtlich sei dies aber wohl nicht relevant, da die Prämienvergabe keine gravierende Pflichtverletzungen der angeklagten Aufsichtsratsmitglieder darstelle.

Mannesmann-Prozess - die Akteure
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<DIV class=dachzeile>Düsseldorf (AP). Im spektakulärsten Wirtschaftsprozess der Bundesrepublik sind Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der früheren Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser einem Freispruch einen großen Schritt näher gekommen. Nach zweimonatiger Verhandlung im Mannesmann-Prozess sieht das Düsseldorfer Landgericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten.

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte am Mittwoch in einem vorläufigen Resümee des Verfahrens, zwar seien die Millionenprämien, die eine Reihe von Mannesmann-Vorstandsmitgliedern nach der Übernahme durch Vodafone erhalten hatten, nach dem Eindruck des Gerichts ausnahmslos aktienrechtlich unzulässig gewesen. Strafrechtlich sei dies aber wohl nicht relevant, da die Prämienvergabe keine gravierende Pflichtverletzungen der angeklagten Aufsichtsratsmitglieder darstelle.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen uneingeschränkt an ihrer Anklage fest. Der Sprecher der Anklagebehörde, Johannes Mocken, kündigte an: "Wir werden in der weiteren Hauptverhandlung durch uns geeignete Beweisanträge und Anregungen auf die Überzeugungsbildung der Kammer Einfluss zu nehmen suchen." Das Verfahren wird deshalb wie geplant fortgesetzt.

Koppenhöfer betonte, die Prämie von 15,9 Millionen Euro für Esser habe nicht im Interesse des Unternehmens gelegen und sei deshalb unzulässig gewesen. Strafrechtlich stelle dies aber keine Untreue dar, weil die Aufsichtsratsmitglieder mit der Zubilligung der vom Großaktioner Hutchison Whampoa vorgeschlagenen Zahlung ihre Pflichten nicht gravierend verletzt hätten. Das gleiche gelte für die Millionenprämien, die an enge Mitarbeiter Essers gegangen seien.

"Gravierende Pflichtverletzung"

Als schwerwiegender wertete das Gericht die Millionenprämie für den früheren Aufsichtsratschef Joachim Funk. Diese Prämie stelle "eine gravierende Pflichtverletzung" dar, weil die Vergabe auf Grund sachwidriger Motive erfolgt sei. Funk selbst hatte die Prämie für sich beansprucht, da er in seiner früheren Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender die Grundlage zum Erfolg von Mannesmann gelegt habe. Doch auch hier seien die Angeklagten nach bisherigem Erkenntnisstand wohl als schuldlos zu betrachten, meinte die Richtern. Denn sie hätten sich auf juristische Beratung verlassen und so in einem "unvermeidbarem Verbotsirrtum" gehandelt.

Auch die Zahlung von millionenschweren Pensionsabfindungen für ehemalige Vorstandsmitglieder wertete das Gericht als gravierende Pflichtverletzung. Doch hat die Kammer Zweifel am Vorsatz der Angeklagten. Dies wirke sich zu ihren Gunsten aus. Die Vorsitzende Richterin betonte aber auch, es gebe noch Aufklärungsbedarf.

Ackermann, Esser und Funk müssen sich zusammen mit Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie zwei weiteren Managern wegen des Vorwurfs der "gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall" beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Sie sollen laut Anklage die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

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