Umwelthilfe bekommt Recht Richter regen begrenztes Dieselfahrverbot an

Düsseldorf · Erstmals Klageerfolg gegen dicke Luft in NRW: Die Bezirksregierung Düsseldorf muss bei den Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte in der Landeshauptstadt nachbessern. Dazu hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Behörde am Dienstag mit einem Urteil verpflichtet.

 Ein Messcontainer des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz misst die Luftqualität.

Ein Messcontainer des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz misst die Luftqualität.

Foto: dpa, fg fgj

Für saubere Luft vor Gericht gezogen war die Deutsche Umwelthilfe. Mit mehreren anhängigen Klagen kämpft die Organisation gegen zu hohe Stickstoffdioxidwerte in einigen Innenstädten bundesweit und in NRW.

Die Bezirksregierung hat nun bis Oktober 2017 Zeit, ihren sogenannten Luftreinehalteplan für die Stadt Düsseldorf so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte des gesundheitsschädlichen Gases eingehalten werden können.

Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen und Auflagen, um in verkehrsreichen Städten die Luftqualität zu verbessern. In der Verhandlung regten die Richter unter anderem an, auch begrenzte Dieselfahrverbote einzuführen.

(lnw)
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