Mehrmals geblitzt Richter kämpft gegen Tempo-Bußgelder

Düsseldorf · Ende November soll ein hochrangiger Richter des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) als Beschuldigter auf der Sünderbank des Amtsgerichts in Erkelenz Platz nehmen.

 Eine Radarfalle kann einem den Spaß am Autofahren schnell verderben.

Eine Radarfalle kann einem den Spaß am Autofahren schnell verderben.

Foto: ddp, ddp

Schon mehrfach war der Privatwagen des 62-jährigen Senatspräsidenten am OLG bei Tempo- oder bei Abstandsmessungen aufgefallen. In Düsseldorf war er zuletzt wegen einer Tempofahrt über die Brüsseler Straße ins Gespräch gekommen.

Damals hatte der Volljurist erfolgreich gegen eine Radarmessung (116 statt der erlaubten 80 km/h) protestiert. Weil das Beweisfoto vom Fahrer unscharf war, wurde dies Verfahren eingestellt. Am 30. November (11.30 Uhr, Saal 2) geht es aber um zwei andere Tempofahrten — und wieder ums Privatauto des OLG-Richters.

Für Aufsehen hatte der 62-Jährige bundesweit gesorgt, als er in seiner Richtereigenschaft per Beschluss das willkürliche Anpeilen von Autos auf der Autobahn zum Zweck der Abstandsmessung für unzulässig erklärt hatte. Ohne konkreten Anfangsverdacht gegen einen Fahrer seien solche Messmethoden illegal.

Das sah ein anderer OLG-Senat inzwischen anders. Verloren hat der 62-Jährige seine Zuständigkeit für ähnliche Verkehrsdelikte, die beim OLG Düsseldorf zur Verhandlung anstehen. Nach den neuerlichen Vorwürfen ist er angeblich am 2. April 2009 (um 9.23 Uhr mit Tempo 87) und am 18. Februar 2010 (um 8.29 Uhr mit Tempo 112) auf einer Landstraße bei Wegberg unterwegs gewesen, auf der eigentlich nur 70 Stundenkilometer zugelassen sind. Im ersten Fall sollte ihn das 30 Euro kosten, beim zweiten Fall rund 200 Euro plus einen Monat Fahrverbot.

Gegen beide Bußgeldbescheide hat er jedoch Einspruch eingelegt, so dass es demnächst zur Verhandlung beim Amtsgericht Erkelenz kommt. Dem Vernehmen nach soll es für den 62-jährigen Volljuristen inzwischen auch um den Führerschein gehen. Angeblich hat er im Flensburger Zentralregister bereits 14 Strafpunkte angesammelt. Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

(RP)
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