Düsseldorf Rheinschwimmen bleibt erlaubt

Düsseldorf · Trotz vieler Rettungseinsätze kann die Stadt das Baden nicht verbieten.

 Immer wieder schwimmen Menschen im Rhein, wie hier am Paradiesstrand. Verboten ist das an den meisten Stellen nicht - aber lebensgefährlich.

Immer wieder schwimmen Menschen im Rhein, wie hier am Paradiesstrand. Verboten ist das an den meisten Stellen nicht - aber lebensgefährlich.

Foto: ujr

Jedes Jahr müssen Feuerwehr, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und Polizei ausrücken, um verunglückte Menschen zu retten, die sich in die Ströme des Rheins gewagt hatten. So auch am vergangenen Wochenende, als ein 40-jähriger Schwimmer starb. Immer wieder warnt die Stadt vor dem Baden im Rhein - verboten ist es jedoch nur dort, wo Schwimmer den Schiffsverkehr stören könnten: An Brücken, Hafeneinfahrten, Steigern und der Fahrrinne. Viele Orte wie der "Paradiesstrand" (Auf der Lausward) und große Teile des linken Rheinufers bleiben davon unberührt. Das städtische Ordnungsamt ist machtlos - der Rhein ist eine "Bundeswasserstraße", auf der die Wasserschutzpolizei das Sagen hat.

"Mit ihr stehen wir im Austausch", sagt Stadtsprecher Volker Paulat. Dennoch könne die Stadt auch angesichts mehrerer Todesfälle nicht verbieten, in den Rhein zu gehen. Die Wasserschutzpolizei wiederum hat nicht für die Sicherheit der Badenden, sondern für die des Schiffsverkehrs Sorge zu tragen. "Das Ordnungsamt hat keine Boote", sagt Paulat. Er weist darauf hin, dass das Baden in den unbeaufsichtigten Baggerseen wie in Angermund verboten ist, weil diese zur Stadt gehören. Die Verwaltung müsse sich nicht vorwerfen lassen, beim Problem der Rheinschwimmer untätig zu sein: Flyer und Schilder warnen vor den Gefahren des Rheins, die Kampagne "Chillen & Grillen" verbreite die Information, dass die Stadt vom Baden abrät.

"Die Stadt kann nicht mehr machen", sagt DLRG-Sprecher Roland Scheidemann. Auch ein generelles Schwimmverbot im Düsseldorfer Teil des Rheins, das zuständigkeitshalber der Bund aussprechen müsste, sei nicht zielführend: "Wer soll das durchsetzen?" Scheidemann appelliert stattdessen an die Vernunft: "Man muss nicht überall schwimmen, wo es erlaubt ist."

(bur)
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