Landgericht Düsseldorf entscheidet Metro-Lichtinstallation auf dem Rheinturm ist keine Kopie

Düsseldorf · Die von der Metro gezeigte Lichtinstallation auf dem Rheinturm gilt nicht als Kopie des so genannten Rheinkometen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Künstler Klaus Gendrung ist „entsetzt über das Urteil“.

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Foto: Bretz

Nicht jede Licht-Show, die den Rheinturm als Zentrum nutzt, lässt sich mit dem urheberrechtlich geschützten „Rheinkomet“ vergleichen oder sogar verwechseln. Mit diesem Urteil hat eine Zivilkammer des Landgerichts am Mittwoch der Metro AG alle Möglichkeiten eröffnet, den Rheinturm auch künftig als Projektionsfläche und Mittelpunkt einer eigenen Licht-Show erstrahlen zu lassen. Die Klage der Rechtinhaber am „Rheinkometen“ gegen solche Aufführungen der Metro AG wurde damit abgewiesen. Der Streitwert liegt bei 70.000 Euro, das Urteil ist nicht rechtskräftig.