Wer jemandem von hinten mit einem Bierkrug auf den Kopf schlägt, darf nicht nur mit einer Geldstrafe belegt werden. So hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch im Prozess um eine Schlägerei in einem Festzelt auf der Rheinkirmes entschieden und einen 32-jährigen Düsseldorfer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2000 Euro an die Opferhilfsorganisation Weißer Ring zahlen.
Prozess in Düsseldorf Freiheitsstrafe nach Schlägerei auf der Rheinkirmes
Düsseldorf · Zum zweiten Mal stand ein Mann in Düsseldorf wegen einer Schlägerei auf der Rheinkirmes vor Gericht und wurde er zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hielt die zuvor verhängte Geldstrafe für nicht ausreichend. Zahlen muss er trotzdem.
02.10.2024
, 16:43 Uhr