Düsseldorf Rheinbahnfahrer nach tödlichem Unfall vor Gericht

Düsseldorf · Der Tod eines Rentners im Juli vergangenen Jahres in Rath hat ein Nachspiel vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Fahrer einer Straßenbahn, den Unfall, bei dem der damals 77 Jahre alte Fußgänger starb, fahrlässig verursacht zu haben.

Augenzeugen hatten der Polizei seinerzeit berichtet, der Senior habe das Klingeln der Bahn ignoriert, als er am Rather Broich die Gleise auf dem Überweg betrat. Der Fußgänger war von dem Zug erfasst und mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert worden, hatte dabei zahlreiche schwere Verletzungen erlitten. Trotz intensiver Bemühungen des Notarzts war der Mann noch an der Unfallstelle gestorben, die 2009 nach dem tödlichen Unfall eines Schülers mit Warnanlagen und einem Sicherheitsgeländer ausgestattet worden war.

Die Anklage geht aber nun davon aus, dass nicht der Rentner den fatalen Zusammenstoß verschuldet, sondern dass der 28-jährige Bahnfahrer zu spät gebremst hat. Die Bahn sei zwar mit 38 Kilometern pro Stunde eine zulässige Geschwindigkeit gefahren, doch der Fahrer hätte an jenem sommerlichen Samstagnachmittag den Fußgänger bereits aus 47 Metern Entfernung sehen müssen. Eine sofortige Vollbremsung hätte die Bahn rechtzeitig vor dem Übergang zum Stehen gebracht, heißt es in der Anklage, die sich auf die Ermittlungen des Verkehrsunfallteams der Polizei stützt.

Die Rheinbahn wollte sich gestern mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht zu den Anklagevorwürfen äußern. Über die wird am Mittwoch, 10.45 Uhr, im Amtsgericht, Werdener Straße 1, Saal 1108, verhandelt.

(sg)
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