Düsseldorf Rheinbahn-Busfahrer muss nach Auffahrunfall Geldstrafe zahlen

Düsseldorf · Für einen kurzen Moment der Unachtsamkeit im morgendlichen Stau auf der A46 muss der Fahrer eines Rheinbahn-Busses der Linie 782 (Fahrtziel: Altstadt) jetzt 600 Euro Strafe zahlen. So urteilte gestern das Amtsgericht.

14 Fahrgäste waren im Februar verletzt worden, sechs davon erheblich, als der 27-jährige Angeklagte im Linienbus mit Tempo 30 auf einen Lkw am Stau-Ende prallte. Auch die Staatsanwältin hatte für die milde Geldstrafe plädiert.

Viele Verletzungen erlitten die 20 Insassen jenes Busses, als sie durch den Aufprall des Fahrzeugs kurz nach 9.30 Uhr zu Fall kamen und quer durch das Fahrzeug stürzten. Ein Fahrgast brach sich damals die Hand, andere Passagiere erlitten Platzwunden, ein Schleudertrauma, Prellungen oder Schürfwunden, eine Frau brach sich das Steißbein, und in einem Fall erlitt ein Passagier eine schwere Prellung am Kehlkopf. Stundenlang war die Autobahn 46 als Unfallfolge kurz vor dem Dreieck Düsseldorf-Süd gesperrt, auf bis zu sechs Kilometer staute sich der morgendliche Berufsverkehr.

Ausgelöst wurde das Dilemma, wie der Angeklagte und sein Anwalt gestern reumütig bestätigten, durch die Fahrlässigkeit des Busfahrers. Der 27-Jährige brach sich bei dem Aufprall selbst einen Fuß, war drei Monate krank geschrieben - und ist seitdem wieder im Liniendienst mit Bussen eingesetzt. In der fünfjährigen Laufbahn des Mannes als Fahrer hatte es bis dahin nicht eine einzige Unkorrektheit bei ihm gegeben. "Und dann hat er irgendwann für ein Momentchen nicht aufgepasst", so sein Verteidiger. "Die Anklage ist richtig, da gibt es auch nichts schön zu reden. Im Stopp-und-Go-Verkehr an jenem Morgen hat er halt nicht rechtzeitig mitgekriegt, dass der Lkw vor ihm wieder bremste und ist aufgefahren."

Bei fahrlässiger Körperverletzung drohen eigentlich bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Der Richter und die Staatsanwältin hielten in diesem Fall eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro aber für völlig ausreichend. Der Angeklagte habe die Tat ja nicht nur gestanden, sondern sei auch selbst verletzt worden.

(wuk)
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