1800 Euro Strafe fällig Rentnerin fuhr Ordner an

Düsseldorf · Sie fühlte sich im Recht, sah sich unhöflich behandelt und drangsaliert – und dafür hat eine 72-jährige Autofahrerin schlimme Verletzungen eines Ordners am Messegelände in Kauf genommen.

Sie fühlte sich im Recht, sah sich unhöflich behandelt und drangsaliert — und dafür hat eine 72-jährige Autofahrerin schlimme Verletzungen eines Ordners am Messegelände in Kauf genommen.

1800 Euro Strafe muss die Rentnerin nun zahlen, weil sie vor zwei Jahren jenen Parkhüter angefahren und den 70-Jährigen auf der Motorhaube ihres Autos meterweit mitgenommen hatte. So urteilte am Dienstag das Landgericht. Das Opfer kam mit leichten Blessuren davon. Doch die Seniorin tat sich schwer, die Schuld für den Vorfall bei sich zu suchen.

Empört trat die 72-Jährige den Vorwürfen entgegen: "Nicht ich habe den Mann angefahren", schnaubte sie. Der 70-Jährige sei ihr "wie ein Frosch auf die Motorhaube gehüpft!" Dabei habe sie nach ihrem Besuch einer Kunstmesse bloß eine Abkürzung zwischen den Hallen 8 und 10 nehmen wollen, um vom Gelände zu kommen.

Nur war diese Durchfahrt gesperrt. Aber das sah die alte Dame weder damals noch am Dienstag ein: "Der Parkhüter hatte kein Recht und keinen Grund, mich anders zu dirigieren!" Erbost habe sie ihm gesagt: "Ich fahre jetzt, gehen Sie zurück!" Doch der Mann habe sich mit ausgebreiteten Armen vor ihr Auto gestellt.

"Dann sprang er auf meine Haube, ich war fassungslos!" Vor Schreck habe sie das Lenkrad losgelassen — "und der Wagen machte einen Bocksprung von vielleicht zwei Metern!" Zeugen hatten aber beschrieben, dass sie den Ordner "zehn bis zwölf Meter" auf der Motorhaube mitgenommen habe, bis der Mann dann heruntergerollt und zu Fall gekommen war. "Sie hätten eben nicht losfahren dürfen", musste der Richter am Dienstag zwei Mal sagen, da die Seniorin schwer hört. "Aber beim Autofahrern höre ich gut", versicherte sie.

Das Gericht überlegte dennoch, die Fahrtüchtigkeit der Rentnerin jetzt durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Vorher lenkte die 72-Jährige ein, kritisierte nur noch, dass ursprünglich beim Amtsgericht sogar 5400 Euro Strafe gegen sie verhängt worden war. Das Landgericht passte den Betrag an ihre kleine Rente an, senkte die Strafe auf 1800 Euro.

Doch eine neue Führerscheinprüfung darf die alte Dame frühestens in fünf Monaten machen — nach einem psychologischen Test. Ob sie dann noch jemals eine neue Lizenz zum Fahren erhält, liegt nun am Straßenverkehrsamt.

(wuk)
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