Prozess Reisende vergewaltigt: 20-Jähriger streitet Tat ab

Düsseldorf · Wegen der besonders widerwärtigen Vergewaltigung einer 35-jährigen Reisenden nahe am Düsseldorfer Hauptbahnhof muss sich ein 20-Jähriger aus Mettmann vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Frau gab an, im März nachts von dem Angeklagten in eine Grünanlage gelockt worden zu sein. Dort habe er sie zum Sex gezwungen. Der Angeklagte hatte sexuelle Kontakte zu der Frau zugegeben, die Zufallsbegegnung sei aber einvernehmlich verlaufen. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet. Am 25.März kam das Opfer aus Berlin spätnachts am Hauptbahnhof an. Die Frau wollte hier ihren Freund besuchen, fragte den ersten Passanten nach einem Taxistand, um in die Altstadt zu fahren. Der 20-Jährige aus Mettmann gab sich hilfsbereit, führte die Reisende zur Rückseite des Bahnhofs und über eine Wiese in eine Grünanlage. Dort soll er behauptet haben, er habe ein Messer dabei, soll die Berlinerin auf besonders brutale und widerwärtige Weise vergewaltigt haben. "Ich hatte den Eindruck, er wollte sie vor allem demütigen", sagte eine Kriminalbeamtin gestern als Zeugin. Sie hatte damals kurz nach der Gewalttat die Anzeige des Opfers aufgenommen.

Dabei habe die 35-Jährige auch ihre Todesangst geschildert: "Ich wollte auf dieser elenden Wiese doch nicht abgestochen werden", habe die Frau unter Tränen erklärt. Um "am Leben zu bleiben", habe sich die Frau angesichts des 1,80 Meter großen und 90 Kilo schweren Täters verstellt und ihm vorgemacht, sie sei einverstanden. Heimlich hatte sie über Handy aber den Notruf gewählt, war vor Panik jedoch bei der Feuerwehr gelandet. Dieses Telefonat und die Aussage des Opfers hörten die Richter unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch die Aussage der vernehmenden Beamtin stützte gestern die Angaben des Opfers.

Mit Aufnahmen der Überwachungskameras am Bahnhof hatte die Polizei damals nach dem 20-Jährigen gefahndet. Als er sich darauf in einem TV-Bericht erkannte, stellte er sich in Begleitung eines Anwalts der Polizei, sprach von einvernehmlichem Sex. Dennoch kam der bisher Unbescholtene in U-Haft. Die Anwältin des Opfers hat gestern beantragt, das Gericht solle im Strafprozess auch gleich über ein Schmerzensgeld für die Frau entscheiden. Der Angeklagte und sein Anwalt können dazu noch bis zum 25.Oktober Stellung nehmen. Dann wird das Urteil erwartet.

(RP)
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