Übernahmen ging gründliche daneben Reinigungskräfte schliefen im Hotel

Düsseldorf · Prozess um Übernahme eines Hotels startet vor dem Landesarbeitsgericht. Ein Großteil der „Belegschaft“ hatte die Hotel-Adresse beim Einwohnermeldeamt sogar offiziell als Wohnanschrift angegeben.

 In einem Hotel mit 73 Zimmern habe kein Bedarf an 30 Reinigungskräften und einer Vielzahl von Servicekräften bestanden, so die Richter.

In einem Hotel mit 73 Zimmern habe kein Bedarf an 30 Reinigungskräften und einer Vielzahl von Servicekräften bestanden, so die Richter.

Foto: dpa/Oliver Berg

Über das Schicksal von mehr als 50 angeblichen Mitarbeitern, die bei einer Hotelübergabe quasi frei Haus gleich mitgeliefert wurden, hat das Landesarbeitsgericht zu entscheiden. In acht Prozessen, von denen die Mehrzahl am Dienstag verhandelt wird, kämpfen die Kläger darum, dass sie vom Neu-Betreiber eines Frühstückshotels übernommen werden müssten. Doch damit in erster Instanz beim Arbeitsgericht gescheitert, haben die Kläger Berufung eingelegt. Nach einer Reihe von Merkwürdigkeiten geht der Neu-Betreiber aber davon aus, dass mit allen „Hotel-Beschäftigten“ lediglich Schein-Arbeitsverträge geschlossen wurden - und sie wie Kuckuckseier im Nest platziert worden seien.

Nach jahrelangem Betrieb dieses Frühstückshotels mit 73 Zimmern lief der Mietvertrag für die Betreiber-Firma eigentlich schon im Herbst 2016 aus. Das Gebäude, das einer Pensionskasse gehört, wurde aber nach zähem Gerangel der Hotel-Mieter erst ein Jahr später zum 1.Oktober 2017 an einen Hotel-Nachfolger übergeben. Doch genau zwei Wochen vorher hat die Hotel-Betreiber-Firma mehr als 50 Personen angeblich neu eingestellt. In den meisten Arbeitsverträgen war sogar festgeschrieben, dass jene „Arbeiter“ fünf Jahre lang unkündbar seien und es nicht mal eine Probezeit gäbe. Als der Neu-Betreiber die Räume übernahm, war das Hotel zur Hälfte schon belegt – aber nicht etwa mit Gästen, sondern mit jenen „Angestellten“. Ein Großteil der „Belegschaft“ hat die Hotel-Adresse beim Einwohnermeldeamt sogar offiziell als Wohnanschrift angegeben. Trotzdem wurden sie vom Neu-Betreiber vor die Tür gesetzt. Er geht nämlich davon aus, dass die ganzen Arbeitsverträge kurz vor Hotel-Übergabe „nur zum Schein und in der Absicht“ geschlossen worden seien, um Nachfolgern das Leben schwer zu machen, das Hotel als Objekt unattraktiv zu machen. Dem ist das Arbeitsgericht im Wesentlichen gefolgt. In einem Hotel mit 73 Zimmern habe schlichtweg kein Bedarf an 30 Reinigungskräften und einer Vielzahl von Servicekräften bestanden, so die Richter. Die Arbeitsverträge seien zudem – ob von den Klägern bemerkt oder nicht – überwiegend „sittenwidrig“ gewesen. Also müsse die Nachfolger-Firma die angeblich rund 50 „Beschäftigten“ ihres Vorgängers nicht übernehmen. Ob es dabei bleibt, hat jetzt auf Beschwerden der „Belegschaft“ das Landesarbeitsgericht zu klären

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