Düsseldorf "Reichsbürger" forderte Unterhalt

Düsseldorf · Das Sozialgericht wies im vergangenen Jahr 56 Prozent aller Klagen ab.

Ein sogenannter Reichsbürger hat beim Sozialgericht Düsseldorf versucht, Unterhalt einzuklagen. Nach der "Haager Landkriegsordnung" stünden ihm als "Kriegsgefangenem im besetzten Deutschland" monatlich 13.000 Euro zu. Das Gericht hat die Klage nicht nur wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen. Die Kammer vermochte auch nicht nachzuvollziehen, welches Recht der Kläger von einem Gericht begehre, dass nach seinem eigenen Vortrag keine Befugnisse habe. Die "Reichsbürger" bestreiten die Existenz und Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik. Ob der Kläger das Urteil zur Kenntnis genommen hat, darf bezweifelt werden: Er hat dem "Personal der BRD" verboten, Post in sein Postfach einzuwerfen.

Der Fall ist einer von rund 16.000, mit denen sich das Düsseldorfer Sozialgericht im vergangenen Jahr befasst hat. Bei den weitaus meisten handelte es sich um Klagen rund um die Themen Hartz 4 und Renten. Die Welle von Verfahren im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Gerichtspräsident Peter Brückner erwartet hatte, sei 2016 ausgeblieben. "Wir können uns das nur so erklären, dass zurzeit eher die Verwaltungsgerichte noch mit Status-Klärungen befasst sind und Auseinandersetzungen um Leistungsansprüche erst danach auf uns zu kommen", sagt Brückner gestern bei der Präsentation der Jahresbilanz des Gerichts.

Die fiel 2016 nicht ganz so positiv aus wie im Vorjahr, weil die Zahl der unerledigten Fälle gestiegen ist. Das liege nicht an den Richtern, deren Pensum mit rund 400 Fällen pro Kopf weiter hoch sei, sondern am Zuwachs neuer Klagen. Allein ein Honorarstreit zwischen Psychotherapeuten und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein schlug mit 1200 Klagen zu Buche.

Die Richter mussten sich auch mit den Nachhilfestunden für eine 15-Jährige befassen, deren Mutter ihr damit zu einem besseren Realschulabschluss verhelfen wollte. Das Gericht befand allerdings, dass ihr dafür keine Unterstützung vom Jobcenter zustehe. Das zahlt laut Gesetz eine Nachhilfe nur dann, wenn die Versetzung oder der Schulabschluss akut gefährdet seien.

56 Prozent aller Klagen vorm Sozialgericht scheiterten in Düsseldorf. Auch die eines Kellners, der mehr Krankengeld forderte. Nachdem er erkrankt war, hatte er seinen Job verloren, beim Arbeitsgericht den Ex-Chef angeschwärzt, der ihm angeblich Teile des Lohns schwarz ausgezahlt habe. Das Finanzamt forderte prompt von ihm Steuern für diese Beträge nach. Da er die Schwarzgeldzahlungen aber nicht belegen konnte, wird das Krankengeld nach dem offiziellen Lohn berechnet - Schwarzarbeit, so Brückner, lohnt sich eben wirklich nicht.

(RP)
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