Düsseldorf Rechtsstreit um 17 000-Euro-Bett

Düsseldorf · Anwaltspaar will nicht den vollen Preis für das bestellte Möbelstück zahlen.

Ein kurioser Zivilprozess um ein teures Bett beschäftigt aktuell das Amtsgericht. Ein Anwaltspaar von der Kö streitet mit einem Bettenhaus darum, ob eine im Sommer 2013 ausgeliefertes Liegestatt für 17 000 Euro (inklusive 3000 Euro teuren Matratzen) rund fünf Zentimeter zu hoch ist oder nicht. Mitte Oktober soll der Prozess fortgesetzt werden. Ein Urteil ist noch lange nicht in Sicht.

Die juristisch erfahrenen Käufer monieren, mit einer Gesamthöhe von 72 Zentimetern sei ihr neues Doppelbett ja beinahe so hoch wie ein Tisch. Und wer habe schon Freude daran, morgens von einem Tisch zu springen, statt aus einem Bett? Dabei habe man bei der Bett-Bestellung im April 2013 ausdrücklich eine Höhe von etwa 60 Zentimetern gewünscht. Rund 740 Euro, also rund fünf Prozent des reinen Bettenpreises, blieb das Anwaltspaar daher schuldig.

Per Zivilklage fordert die Bettenfirma aber auch diesen Restbetrag. Denn ein Verschulden des Bettenhauses liege nicht vor. Stattdessen habe aber die Käuferin bei der Bettbestellung eine deutlich höhere Matratze geordert. Dass dadurch das Bett insgesamt auch höher wird, habe man ihr zwar gesagt, doch sie habe auf der Matratze "Divina" bestanden, statt das flachere Modell "Mythos" zu wählen. Wenn das Anwaltspaar jetzt also anführt, das Bett sei nicht mehr rund 65 Zentimeter hoch, dann sei das weder ein Beratungsfehler des Bettenhauses, noch ein Mangel, der zum Preisabzug berechtige. Das Gericht regte an, die Parteien sollten sich in der Mitte treffen - bei einem Preisnachlass von 366 Euro. Das aber wurde abgelehnt. Also müssen für Oktober Zeugen vorgeladen und vom Gericht zu der einen oder anderen Behauptung vernommen werden.

(wuk)
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