Rechercheprojekt zum Düsseldorfer Wohnungsmarkt Warum wir wollen, dass Sie für uns ins Grundbuch schauen

Düsseldorf · Toller Start für das gemeinsame Rechercheprojekt von Correctiv und Rheinischer Post: Seit Anfang Oktober haben bereits mehrere Dutzend Menschen mitgemacht. Es gibt aber auch viele Fragen, vor allem zum Datenschutz. Die Wichtigsten beantworten wir noch einmal hier.

 Der Wohnungsmarkt ist intransparent. Das gemeinsame Rechercheprojekt „Wem gehört Düsseldorf?“ von Correctiv und der Rheinischen Post soll das ändern. Dafür brauchen wir die Hilfe möglichst vieler Düsseldorfer.

Der Wohnungsmarkt ist intransparent. Das gemeinsame Rechercheprojekt „Wem gehört Düsseldorf?“ von Correctiv und der Rheinischen Post soll das ändern. Dafür brauchen wir die Hilfe möglichst vieler Düsseldorfer.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Seit zehn Tagen recherchieren die Journalisten des Investigativ-Recherchebüros Correctiv und der RP-Lokalredaktion Düsseldorf zusammen – und zwar zusammen mit den Bürgern Düsseldorfs. Bei „Wem gehört Düsseldorf?“ geht es darum, mehr Licht ins Dunkel des Wohnungsmarkts zu bringen. Dazu bitten wir die Düsseldorfer Bürger – egal ob Mieter oder Eigentümer – uns im Internet mitzuteilen, wem das Haus gehört, in dem sie wohnen.

Seit Start der Recherchephase am 1. Oktober haben bereits mehre Dutzend Menschen mitgemacht – ein guter Anfang, aber natürlich noch lange nicht genug für ein vollständiges Bild. Bei Veranstaltungen, bei Facebook und bei Twitter werben wir für eine Teilnahme – und freuen uns dabei über rege Diskussionen. Besonders heftig diskutiert wurde über das Thema Datenschutz. Viele Fragen beantworten wir in unserem FAQ, außerdem gibt es zu dem Projekt natürlich auch eine Datenschutzerklärung. Trotzdem noch einmal hier einige Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Verletzt die Recherche die Persönlichkeitsrechte der Vermieter? Richtig ist: Jede Recherche beginnt mit dem Sammeln von Daten. In diesem Fall recherchieren wir die Namen von Firmen und Personen und die Adressen der Immobilien, die ihnen gehören. Der Gesetzgeber räumt Journalisten  etwas mehr Freiraum ein als anderen Akteuren beider Datenverarbeitung für Zwecke der journalistischen Berichterstattung – man spricht auch vom Medienprivileg. Der Gedanke: Es besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit zu wissen, wie der Immobilienmarkt in Düsseldorf strukturiert ist. Ohne Namen von Vermietern und Eigentümern könnte man diese Frage aber nicht beantworten. Mit dieser Freiheit geht aber auch Verantwortung einher: Von uns als Journalisten wird erwartet, dass wir die Daten, die wir sammeln, unsererseits schützen.

Was geschieht bei „Wem gehört Düsseldorf?“ mit den Daten? Sie werden für die Recherche gespeichert, durch Journalisten ausgewertet und gelöscht, sobald wir das Projekt beendet haben.

Was passiert, wenn ein Mieter nicht weiß, wem sein Wohnhaus gehört? Die meisten Mieter wissen, wer der Eigentümer ihrer Wohnung ist. Wenn sie nicht sicher sind, ob der Vermieter auch der Eigentümer ist, können sie eine Anfrage beim Grundbuchamt stellen. Wer der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist, steht im Grundbuch in der „Abteilung 1“.

Wieso sind die Daten aus dem Grundbuch für das Rechercheprojekt „Wem gehört Düsseldorf?“ wichtig? Wir wollen vor allem herausfinden, welche Unternehmen in den Wohnungsmarkt investieren. Dafür reicht der Name des Eigentümers aus. Für diese Recherche sprechen mehrere Gründe: Selbst wirtschaftsnahe Verbände und Polizeibehörden sprechen sich für mehr Transparenz auf dem Markt aus – weil es fragwürdige Investoren gibt und weil sich Schwarzgeld in deutschen Immobilien leicht verstecken lässt. Wir interessieren uns auch aus stadtpolitischer Sicht für die Struktur des Eigentums in Düsseldorf. Denn für die Stadt ist es sinnvoll, zu wissen, wer investiert, um Wohnungspolitik besser gestalten zu können.

Wer darf in Deutschland ins Grundbuch Einsicht nehmen? Bisher nur Personen, die ein geschäftliches oder berechtigtes Interesse haben. Journalisten können einen Antrag stellen, wenn sie ein Interesse für ihre Berichterstattung angeben. Für Mieter genügt das Interesse, zu erfahren, ob der Vermieter auch der Eigentümer ist. Sollte zum Beispiel der Vermieter insolvent werden, stellt sich für den Mieter die Frage, ob er seine Kaution über den Eigentümer verlangen darf.

Wie sind Grundbucheinsichten in anderen Ländern geregelt? In Ländern wie Großbritannien, Dänemark oder den Niederlanden gibt es Immobilienregister, die öffentlich sind. Jeder kann einsehen, wer Eigentümer eines Hauses ist. In manchen Fällen wird eine Gebühr fällig. Diese Register sind ähnlich organisiert wie in Deutschland das Handelsregister, das auch öffentlich ist.

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