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Prozess in Düsseldorf Rauchverbot: Brauerei Uerige scheitert mit Klage

Düsseldorf · Gilt ein Innenhof als geschlossener Raum? Mit dieser Frage musste sich das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute befassen. Die Hausbrauerei Uerige hatte gegen die Stadt geklagt, die das Rauchen im Innenhof der Gaststätte verboten hat. Das Gericht gab der Stadt Recht.

 Im Innenhof ist das Rauchen nun nicht mehr gestattet.

Im Innenhof ist das Rauchen nun nicht mehr gestattet.

Foto: Bretz, Andreas

Im Streit zwischen Uerige und Stadt ging es nicht um die gesamte Brauerei, sondern lediglich den Innenhof. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes im vergangenen Jahr konnten die Gäste zunächst dort weiterrauchen, Kontrolleure der Stadt untersagten das Rauchen jedoch. Nach einem Briefwechsel gab es einen Ortstermin, die Stadt erneuerte ihre Interpretation der Verhältnisse.

In der Frage, ob es sich bei dem Brauhof, um einen geschlossenen Raum handelt oder nicht, entschied das Gericht gegen die Brauerei. Demnach gelte der Hof als vollständiger umschlossener Raum, unabhängig davon, ob ein Glasdach vorhanden ist, das man öffnen könne.

Der Geschäftsführer des "Uerigen" hatte sogar ein großformatiges Gemälde aus den 1950er Jahren mitgebracht, das den offenen Hof zeigt. Einige Zeit später wurde der Hof überdacht, wobei die Dachfenster knapp die Hälfte ausmachen. In dem Bereich befindet sich der Zugang zu Toiletten sowie zu weiteren Räumen der Hausbrauerei.

Sofern die Brauerei gegen das Urteil vorgehen möchte, muss sie beim Oberverwaltungsgericht Münster für eine Zulassung der Berufung vorsprechen.

(wuk)
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