Streit in Düsseldorf Rauchender Mieter: Richter halten Kündigung für unwirksam

Düsseldorf · Kehrtwende im Düsseldorfer Raucher-Prozess: Der wegen Tabakgestanks gekündigte Mieter Friedhelm Adolfs kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Düsseldorfer Landgericht hat sich am Donnerstag hinter den 75-Jährigen gestellt.

Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz
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Friedhelm Adolfs klagt in zweiter Instanz

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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

In erster Instanz hatte das Amtsgericht in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass der fristlose Rauswurf des Mannes rechtmäßig sein könnte, wenn der Qualm die Nachbarn massiv belästigt. Am Donnerstag stellten sich die Richter des Landgerichts jedoch auf die Seite des rauchenden Rentners. Friedhelm Adolfs raucht bereits länger als sein halbes Leben.

Die Richter deuteten am Donnerstag an, dass die Kündigung unwirksam sei. Sie stützen ihre Ansicht auf Formalien, denn zwischen der Abmahnung und der Kündigung sei mehr als ein Jahr vergangen. Das sei zu lang, hieß es am Donnerstag.

Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung des Witwers ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht erst gar nicht. Die Vermieterin von Friedhelm Adolfs hatte vor dem Amtsgericht argumentiert, der Mann habe eineinhalb Jahre lang nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur gelüftet. Abmahnungen habe er ignoriert. Mehrere andere Mieter hätten sich beschwert und in einem Fall mit Kündigung gedroht.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch den Rauswurf des Rentners aus der von ihm seit 40 Jahren bewohnten Zwei-Zimmer-Wohnung bestätigt, da er seine verqualmte Wohnung in das Treppenhaus lüfte.
Das Urteil hatte Raucher in der ganzen Republik aufgeschreckt.

Der Anwalt des rauchenden Mieters, Martin Lauppe-Assmann, war sich nach der Verhandlung sicher, dass sein Mandant die Berufung gewinnen werde. "Die eigentliche Kernfrage hat das Gericht nicht zum Hauptthema gemacht", sagte er. Es bestehe die Gefahr, dass nach einem Erfolg im Berufungsverfahren erneut eine Kündigung der Wohnung ausgesprochen werde.

"Wir sind Helmut"

Adolfs wurde am Donnerstag von einem Tross bekennender Raucher begleitet. Einige trugen kleine Sticker mit der Aufschrift "Wir sind Helmut" und einem Bild des als Raucher bekannten Altbundeskanzlers Helmut Schmidt.

Der Prozess geht weiter. Ein Urteil wird erst am 13. März erwartet.

(dpa/wuk)
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