Todesurteile von 1738 Rat soll Hexen rehabilitieren

Düsseldorf · Der Beschwerdeausschuss hat einstimmig beschlossen, dass die Ratspolitiker der 1738 hingerichteten Frauen gedenken sollen. Die CDU hielt zunächst eine Erklärung des Beschwerdeausschusses für ausreichend.

 Die beiden Antragsteller an zwei gegenüberliegenden Tischseiten: links Andreas Vogt, der die Frauen rehabilitieren möchte, rechts Bernhard Meisen. Er hatte dafür plädiert, das Urteil nicht in Frage zu stellen.

Die beiden Antragsteller an zwei gegenüberliegenden Tischseiten: links Andreas Vogt, der die Frauen rehabilitieren möchte, rechts Bernhard Meisen. Er hatte dafür plädiert, das Urteil nicht in Frage zu stellen.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Die Politik hat einen ersten Schritt für eine Rehabilitierung zweier als Hexen verbrannter Frauen getan. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat dem Rat gestern empfohlen, Helena Curtens und Agnes Olmanns zu gedenken und ein "mahnendes Zeichen gegen die Ausgrenzung Andersdenkender zu setzen".

Außerdem unterstützt das Gremium die Bemühungen der Bezirksvertretung Gerresheim, Straßen nach den Opfern zu benennen. Zusätzlich sollen eine Dauerausstellung im Stadtmuseum und eine Vortragsreihe dazu beitragen, das Schicksal der beiden 1738 hingerichteten Frauen und das anderer Opfer der Hexenverfolgung aufzuarbeiten.

Der Beschluss fiel einstimmig — und das war zu Beginn der Sitzung im Rathaus nicht abzusehen. Die CDU hatte eine schriftliche Erklärung verteilt, in der von einer Beschäftigung des Stadtrats mit dem Thema keine Rede war. Erst nach einer zehnminütigen Unterbrechung schloss sich die Union der Position der übrigen Fraktionen an. "Dieses Thema muss dem Rat zugeführt werden", hatte unter anderem Petra Berghaus (Grüne) gefordert. "Dadurch erfährt es das Gewicht, das es verdient."

Andreas Vogt, dessen Bürgerantrag die Diskussion um die Rehabilitierung der beiden Frauen ausgelöst hatte, war mit diesem Ergebnis zufrieden: "Düsseldorf ergreift als erste Stadt die Chance, diese Frauen, die zu Unrecht auf dem Scheiterhaufen gestorben sind, sozialethisch zu rehabilitieren." Um eine Aufhebung des Urteils oder die Übernahme eines Schuldanerkenntnisses durch den Rat sei es ihm nie gegangen, betont er.

Auch die Experten der Stadtverwaltung kamen gestern zu dem Schluss, es sei "vernünftig", dass der Rat bedaure, dass die beiden Frauen hingerichtet worden sind. Das hatte in einer schriftlichen Stellungnahme für den Ausschuss noch anders geklungen. Eine sozialethische Rehabilitierung "entbehrt zur Zeit der Notwendigkeit", hieß es darin.

Keine Zustimmung fand ein Gegenantrag des Diplom-Theologen Bernhard Meisen. Zwar täten ihm die beiden Frauen "vom menschlichen Standpunkt Leid", auch sei er kein Hexenjäger; aber es sei unstrittig, dass sie "in abergläubische Praktiken und phytotherapeutisches Detailwissen involviert waren". Das Urteil sei deshalb nach der damaligen Rechtsprechung richtig gewesen. Durch eine wie auch immer geartete Rehabilitierung werde sein katholischer Glaube in "elementaren Teilen in Frage gestellt". Er sehe sich in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt.

(jco)
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