Düsseldorf Räumte Ex-Mitarbeiter den Firmentresor leer?

Düsseldorf · Gescheitert ist gestern beim Landesarbeitsgericht der Prozess um einen Einbruch in eine Langenfelder Autowaschstraße.

Der 54-jährige Inhaber glaubt nämlich, sein früherer Stationsleiter habe im Streit um Restgehälter Anfang 2011 nachts den Firmentresor ausgeräumt und fast 6000 Euro erbeutet. Der Chef will dieses Geld zurück. Der Ex-Stationsleiter will für den Einbruchsschaden aber nicht geradestehen. Wegen eines Missverständnisses kam der Ex-Stationsleiter gestern nicht zum Landesarbeitsgericht. Der Prozess musste vertagt werden.

Für den Waschstraßen-Inhaber klingt der Fall eindeutig: Ende April 2011 gab sein damaliger Stationsleiter die Stellung in der Waschstraße einfach auf. Wie viel Gehalt ihm damals noch zustand, war umstritten. Nach Meinung des Inhabers schlich sich der Ex-Angestellte nachts auf das Firmengelände, räumte den Tresor leer, nahm 5841 Euro mit und zog dann auch noch wegen seines Restgehalts vors Arbeitsgericht. Dort haben sich Arbeitgeber und Ex-Angestellter auf einen Mittelwert geeinigt.

Doch der Firmeninhaber fordert per Gegenklage zudem den Tresorinhalt zurück. Hier winkte das Arbeitsgericht ab: Ob der Ex-Stationsleiter der Einbrecher war, könne nicht sicher bewiesen werden. Also zog der Geschäftsinhaber jetzt vors Landesarbeitsgericht und stützt sich dabei auf die Videoaufnahme einer Überwachungskamera. Dort ist ein Mann "mit schwankendem Gang" zu sehen, der in der Tatnacht den Firmenhof überquert.

Ob das der Ex-Stationsleiter war, können aber auch Sachverständige nicht mehr klären. Der Anwalt des Stationsleiters wandte zudem ein: Man wisse gar nicht, ob der gefilmte Passant tatsächlich der Einbrecher war. Und überhaupt: Womöglich habe der Täter den "schwankenden Gang" des Ex-Stationsleiters bloß "nachgeahmt".

Dabei soll der Sohn des Ex-Angestellten, der angeblich weiterhin bei der Waschstraße arbeitet, seinen Vater auf dem Video sicher erkannt haben. Ob der Sohn aber aussagt oder das verweigert (niemand muss als Zeuge gegen nahe Verwandte auftreten), bleibt offen. Seufzend merkte die Vorsitzende Richterin an: "Der Täterkreis ist eingeschränkt, aber wir haben nur eine Reihe von kleinen Indizien." Ob das reicht, um den Ex-Mitarbeiter doch noch als Einbrecher zu überführen, sei nur zu beurteilen, wenn der Ex-Angestellte zum nächsten Termin auch erscheint.

(wuk)
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