Landgericht Radfahrer verlangt 9000 Euro Schadenersatz

Düsseldorf · Nur einen Tag nach der Inspektion seines Fahrrades bei einem Radhändler in Citynähe kam ein Unternehmensberater (49) zu Fall und brach sich das Schlüsselbein. Jetzt hat er beim Landgericht den Händler (45) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von fast 9000 Euro verklagt, weil die Inspektion zu schlampig gewesen sei.

Doch der Händler und seine Haftpflichtversicherung waren in einem Vergleich nur bereit, 1000 Euro zu zahlen. Für den Kläger ist der Fall vom Juni 2006 eindeutig: Bei einer "Prüffahrt" nach Abholung seines Rades von der Inspektion ("Da tritt man nicht voll in die Pedale!") habe sich plötzlich das vordere Schutzblech gelöst, das Vorderrad blockiert, den Sturz ausgelöst. Die Befestigung des Schutzblechs habe sich auf einem Radweg bei Angermund gelöst. "Und da hört mein Gedächtnis auf", so der Kläger. "Zur Besinnung kam ich erst wieder im Krankenwagen" - mit gebrochenem Schlüsselbein und mit Schürfwunden.

Die Folgerung: Der Fachhändler habe bei der Inspektion nicht sorgfältig gearbeitet, solle daher 894,10 Euro Schadensersatz und 8000 Euro Schmerzensgeld tragen. Das schien dem Gericht aber deutlich überzogen. Da der Kläger keine Erinnerung an den Sturz mehr hat, hielten der Radhändler und ein Anwalt der Haftpflichtversicherung den Unfallhergang und die Unfallursache für ungeklärt. Beide wehrten die Forderungen des Kunden rundweg ab. Der Händler beteuerte: "Ich habe alle Steck- und Schraubverbindungen geprüft. Alles war fest, ganz sicher!" Auch sei ja ungewiss, ob der Kunde das Rad nach der Inspektion zu unachtsam in sein Auto eingeladen, das Schutzblech gelockert habe.

Versuche des Richters, die Klage mit einem Vergleich zu beenden, scheiterten zunächst. Erst nach langwierigen Debatten lenkten beide Seiten doch ein, einigten sich auf 1000 Euro, die der Kunde nun erhalten soll.

(wuk)
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