Düsseldorf Rabiater Falschparker vor Gericht

Düsseldorf · Ein 72-Jähriger wollte einem Stadt-Mitarbeiter nicht seinen Ausweis zeigen.

Weil er einem 35-Euro-Knöllchen entgehen wollte, handelte sich ein Autofahrer (72) eine Bewährungsstrafe von neun Monaten ein. Die war verhängt worden, weil er im Streit mit zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts vor einem Jahr an der Bismarckstraße die Nerven verloren habe, in sein Auto gestiegen und weggefahren sei - obwohl einer der Ordnungshüter mit dem Arm an der Tür hängengeblieben war. Zehn bis 15 Meter musste der Mann von der Rollerstaffel neben dem Auto herlaufen, bis der 72-Jährige stoppte. Gegen die Strafe legte der Rentner Protest ein. Zum Urteil kam es beim Amtsgericht aber nicht.

Der Besucher aus Süddeutschland empörte sich als Angeklagter über die Ordnungskräfte. Er habe gesehen, dass beide Männer gelbe Warnwesten trugen, als er zu seinem Auto auf einem Behindertenparkplatz zurückkehrte. "Aber ich dachte, das wären Bauarbeiter", gab er jetzt an. Ihnen seinen Ausweis zu zeigen, habe er abgelehnt. Dabei hatten die Ordnungshüter für das falsch geparkte Auto bereits einen Abschleppdienst angefordert. Der Angeklagte sei ins Auto gestiegen und mit offener Tür losgefahren - obwohl sich einer der Kontrolleure (53) direkt neben dem Auto befand, einen Arm an die Fahrertür gelehnt. "Durch das Anfahren schlug diese Tür dann zu, ich bin dabei mit dem Arm eingeklemmt worden, musste fast 15 Meter nebenher laufen", so der Kontrolleur im Zeugenstand. Mit verächtlicher Geste reagierte der Angeklagte darauf. Er behauptete, der Mann vom Ordnungsamt habe sich weit ins Auto gelehnt und versucht, den Schlüssel abzuziehen. Der Zeuge betonte jedoch, er habe (nach einer Knie-OP) Mühe gehabt, sich überhaupt neben dem anrollenden Auto auf den Beinen zu halten. Als weitere Zeugin soll jetzt die damalige Begleiterin des Rentners aus Myanmar anreisen. Der Prozess wird daher vermutlich Anfang 2017 neu aufgerollt. Dass der Angeklagte überhaupt mit neun Monaten Bewährungsstrafe belegt worden war, liegt auch daran, dass er wegen Verkehrsvergehen schon mehrfach aktenkundig geworden ist.

(wuk)
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