Düsseldorf Prügel im Keller — Gericht verurteilt Nachbarn

Düsseldorf · Mit einem Hagel von Faustschlägen gipfelte im August 2012 der Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Männern in Benrath. Zu dieser Überzeugung kam am Freitag das Amtsgericht und verhängte 2000 Euro Strafe gegen einen 53-jährigen Techniker. Laut Urteil hatte der Familienvater damals im hauseigenen Waschkeller einen 59-jährigen Handwerker mit Fäusten traktiert und erheblich verletzt.

Der Angeklagte wies das zurück, sprach von einem Racheakt jenes Nachbarn. Nach Anhörung etlicher Zeugen kam das Gericht aber zum Schuldspruch. Schon lange schwelte der Streit zwischen beiden Familien in jenem Wohnhaus. Der Handwerker hatte sich einst über Lärm und Getrampel aus der Wohnung der zugezogenen Familie beschwert, auch ein Schiedsmann versuchte, zu schlichten.

Doch nachdem die Klageseite sogar das Jugendamt eingeschaltet hatte, angeblich aus Sorge um die zwei Kinder des 53-Jährigen, war die Kluft zwischen den Mietern nicht mehr zu überbrücken. Bei einem zufälligen Treffen im Waschkeller soll der Techniker dann mit Fäusten auf den Kontrahenten eingeprügelt, ihm dadurch ein Schleudertrauma, Gesichtsprellungen und einen lockeren Zahn zugefügt haben.

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Foto: Wulf Kannegiesser

Dafür jetzt angeklagt, bestritt er das heftig. Er habe sei damals doch einkaufen gewesen, legte sogar einen Kassenzettel vor, der von 15.35 Uhr stammte - also nur eine Viertelstunde nach der angeblichen Attacke auf der Waschkellertreppe. Doch eine Augenzeugin gab an, das Auto des Angeklagten sei erst fünf Minuten nach der Prügelattacke aus der Tiefgarage gefahren. In der Gesamtschau sah die Richterin keinen Grund, die Version des Prügelopfers anzuzweifeln. Dem Vernehmen nach soll der Angeklagte mit seiner Familie inzwischen in einen anderen Stadtteil umgezogen sein. Das Urteil gegen ihn ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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