Prozess vorm Landesarbeitsgericht Auf liebe Grüße aus dem unangemeldeten Spontan-Urlaub folgte Kündigung

Düsseldorf · Statt zur Arbeit zu erscheinen, hatte sich eine Angestellte per Mail mit Grüßen aus einem „Spontanurlaub“ bei ihren Chefs entschuldigt – dafür, dass sie eine Woche nach Mallorca gejettet war. Gegen die Kündigung zieht sie am Montag vor Gericht.

Eine junge Controllerin war dann einfach mal weg. Statt am Montagmorgen zur Arbeit zu erscheinen, hat sich die Angestellte mittags per Mail mit Grüßen aus einem „Spontanurlaub“ bei ihren Chefs gemeldet und um Verständnis dafür gebeten, dass sie kurzfristig für eine Woche nach Mallorca gejettet war. Doch die Vorgesetzten der Frau, die als Junior-Managerin drei Jahre im Unternehmen tätig  war, ließen ihr das nicht durchgehen, schickten ihr die Kündigung. Dagegen zog die Frau empört vors Arbeitsgericht. Doch weil dort ihr Rausschmiss als rechtens eingestuft wurde, zieht sie morgen (Landesarbeitsgericht, 12.30 Uhr) in die nächste Instanz.

Die Arbeitsleistung der Frau sei nach Ansicht des Betriebes stets tadellos gewesen. Immerhin hat sie nebenbei berufsbegleitend ein Masterstudium im Fach Betriebswirtschaftslehre-Management absolviert und im Juni 2017 abgeschlossen. Doch so groß war ihre Euphorie darüber, dass sie einen genehmigten Zwei-Tage-Urlaub von Donnerstag und Freitag eigenmächtig verlängert hat. Zur bestandenen Prüfung habe ihr Vater sie mit dem einwöchigen Mallorca-Trip überrascht. Davon erfuhren die Vorgesetzten der Frau erst, als die Angestellte dorthin abgedüst war. Per Mail bat sie  bei den Chefs um Pardon für die „Überrumpelung“. Sie habe „in der Eile“ vergessen, ihren Mallorca-Urlaub im Firmencomputer zu vermerken. Alle Mails der Vorgesetzten, die ihre Anwesenheit im Betrieb dringend anmahnten, ließ die Frau ins Leere laufen. Dabei hätte sie in dieser Woche einen wichtigen Bericht gegenüber der Finanzabteilung erstellen müssen. Gekündigt wurde der Spontanurlauberin erst, als sie auch am Montag nach ihrem Mallorca-Trip nicht zur Arbeit kam. In ihrer Klage  trug sie vor, der Urlaub sei auch „im Interesse der Firma“ gewesen und hätte kein Problem dargestellt..

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