Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Freispruch für Putzfrau

Düsseldorf · Schmuck im Wert von 30.000 Euro soll eine Putzfrau einer Rentnerin gestohlen haben. Doch die Richterin am Amtsgericht Düsseldorf fand die Beweislage zu dürftig.

 Die angeklagte Putzfrau vor Gericht.

Die angeklagte Putzfrau vor Gericht.

Foto: Wulf Kannegiesser

Sie sollte in der Wohnung einer Rentnerin (76) auch abstauben, doch das hat eine Aushilfe (43) angeblich zu wörtlich genommen. Heimlich habe sie Ende April 2018 Weißgold- und Diamantschmuck für rund 30.000 Euro eingesteckt.

Dafür am Donnerstag vorm Amtsgericht angeklagt, widersprach sie heftig: „Ich habe nichts entwendet, habe so auffälligen Schmuck in der Wohnung nie gesehen!“

Blieb als einzige Belastungszeugin nur die Seniorin. Doch deren Aussage als Zeugin kam der Richterin zu diffus vor, um darauf einen Schuldspruch zu stützen. Die Putzfrau wurde freigesprochen - und schluchzte vor Erleichterung.

Die Seniorin hatte Anfang 2018 eine schwere Zeit: Frisch verwitwet, beklagte sie auch den Tod eines engen Freundes. Damals fragte sie unter Besuchern einer Hilfeeinrichtung für ehemals Obdachlose oder Drogensüchtige nach einer Putzfrau, bekam so Kontakt zur Angeklagten.

Die gab an, sie habe für die Seniorin in Derendorf nur vier Mal geputzt, doch weil sie dabei stets Geld gefunden und der Rentnerin „brav ausgehändigt habe“, habe sie diese Putzstelle aufgegeben.

Dem widersprach die 77-Jährige: Kurz vor ihrem Geburtstag habe sie diamantbesetzte Weißgoldringe als Familienerbstücke und eine Kette aus ihrem Banksafe nach Hause geholt. „Ich wollte mich für den Tag schön machen!“ Wenige Tage vor der Feier habe die Angeklagte bei ihr geputzt – und am Geburtstag sei der Schmuck weg gewesen. „Das war schmerzlich und grausig!“

Dennoch wartete sie über drei Wochen, bis sie zur Polizei ging. Ob sie so reich sei, dass sie 30.000 Euro Verlust so leicht nehmen könne? „Ich hatte anders zu tun, mir kam es auf den Tag nicht an!“

Unklar blieb, wann genau sie den Schmuck aus dem Safe geholt habe. Das war der Staatsanwältin zu dürftig, um darauf ein Urteil gegen die Putzfrau zu stützen. Also erkannte die Richterin auf Freispruch.

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