Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Warum der Fön nicht in der Hand explodiert ist

Düsseldorf · Vor dem Amtsgericht scheiterte eine Frau nun mit einer Klage gegen die Bädergesellschaft.Sie hatte behauptet, in der Münster-Therme sei ein Fön explodiert und wollte Schmerzensgeld.

 Mit einer Freundin hatte die 40-Jährige laut Klage am 4.April 2018 die Sauna der Münster-Therme besucht.

Mit einer Freundin hatte die 40-Jährige laut Klage am 4.April 2018 die Sauna der Münster-Therme besucht.

Foto: Christoph Goettert (goet)/Göttert, Christoph (goet)

(wuk) Offenbar kann nur jeder Dritte rechts von links unterscheiden. Das könnte man aus dem Prozess einer Sauna-Besucherin gegen die städtische Bädergesellschaft folgern. Beim Amtsgericht hatte die 40-Jährige ein „angemessenes Schmerzensgeld“ gefordert, weil sie nach einem Sauna-Gang in der Münster-Therme einen Stromschlag erhalten habe. Doch bei der Aufarbeitung des Vorfalls muss irgendjemand links mit rechts vertauscht haben. Also ging die Klägerin leer aus.

Mit einer Freundin hatte die 40-Jährige laut Klage am 4. April 2018 die Sauna der Münster-Therme besucht. Von allen weiblichen Gästen war sie angeblich die letzte, die hinterher im Besuchertrakt ihre Haare mit dem angebotenen Heißluftgerät trocknen wollte. Dabei habe sie – so ihre Schilderung – einen Stromschlag erhalten: „Der Fön ist in meiner Hand explodiert!“ Am Unterarm und am Handrücken habe sie Brandmarken erlitten, eine Nacht in einer Klinik zugebracht – und habe hinterher wochenlang Schmerzen gehabt und ein Taubheitsgefühl. Die Bädergesellschaft wies das und auch die Forderung der Klägerin zurück. Alle Haartrockner würden regelmäßig gewartet – und kein Gerät der Münster-Therme sei schadhaft gewesen. Der Klinikbericht über die Behandlung der Klägerin ergab für die Richterin keine sicheren Erkenntnisse. Doch hatte die Frau auch ein Attest vorgelegt vom 11. April – eine Woche nach dem Sauna-Besuch. Darin wurde eine Verletzung ihrer rechten Hand beschrieben. Die 40-Jährige beteuert aber, sie habe den Haartrockner mit links gehalten: „Ich bin Linkshänderin, mache alles mit links!“ Ihr Anwalt hatte seine Klageschrift allerdings auf das Attest gestützt, also auf Verletzungen an der rechten Hand. Wer im Attest einst die Seiten verwechselt haben mag, blieb ungeklärt. Der Anwalt war es nicht und die Klägerin auch nicht. Um den Prozess und die Kosten dafür aber nicht auf die Spitze zu treiben, zog die 40-Jährige ihre Klage gegen die Bädergesellschaft lieber zurück – ohne irgendein Schmerzensgeld.

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