Prozess vor Amtsgericht Düsseldorf Rheinbahn-Kontrolleure mit Böller beworfen

Düsseldorf · Weil er Rheinbahn-Kontrolleure von seinem Balkon aus übelst beschimpft und dann auch noch mit einem Böller beworfen hatte, stand ein Mann in Düsseldorf vor Gericht. Er hatte Glück und traf auf einen milden Richter.

Knapp einer Haftstrafe entgangen ist ein Anstreicher (39) beim Amtsgericht. Vor rund einem Jahr hatte er vom Balkon seiner Wohnung am Kuthsweg aus beobachtet, dass Rheinbahn-Kontrolleure an einer Haltestelle einen Schwarzfahrer aus dem Verkehr zogen.

Erst warf der Zaungast den Kontrolleuren einen Schwall übelster Schimpfworte aus dem dritten Stock hinunter, dann ließ er einen Silvesterkracher mit brennender Lunte folgen. Verletzt wurde durch den Böller niemand, aber wegen Beleidigungen und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion wollte die Staatsanwältin ihn sogar für zwei Jahre, acht Monate hinter Gitter bringen. Er hatte Glück, dass die Richter milder urteilten.

X-fach vorbestraft, stand der Angeklagte unter Bewährung, als er seinem Frust an jenem Juniabend freien Lauf ließ. Eine Woche zuvor selbst als Schwarzfahrer erwischt und nach einem Zerwürfnis mit seiner Freundin, habe sich dann als Beobachter der Kontroll-Szene seine „gesamte Wut entladen“, so die Verteidigung. „Es war eine emotional belastende Situation!“

Doch nur knapp neben den Kontrolleuren war der Kracher explodiert – auf der Fahrbahn der Straße. Ob der 39-Jährige damit aber auch Autofahrer oder zumindest den Verkehrsfluss gefährdete, wurde gestern nicht näher erörtert. Die Kontrolleure blieben unverletzt – und nur das bewahrte den Angeklagten vor einer neuerlichen Inhaftierung.

Um der zu entgehen, hatte er zum Prozess sogar etliche Knaller mitgebracht, wollte damit deren Harmlosigkeit beweisen. Nach seiner Version habe es sich ja nicht um „Polen-Böller“ gehandelt, sondern um „China-Kracher“. Doch an der Sicherheitsschleuse im Justizgebäude wurden die Knaller beschlagnahmt. Ob wirklich ein Kracher oder doch ein illegaler „Polen-Böller“ auf die Kontrolleure geworfen wurde, blieb ungeklärt.

Die Richter räumten dem geständigen Knaller-Werfer aber noch eine weitere Chance ein, verurteilten ihn zu nur 18 Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen kann die Staatsanwaltschaft jetzt noch Berufung einlegen.

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