Prozess in Düsseldorf Airline wollte Mann nicht in „bombigen Urlaub“ fliegen

Düsseldorf · Ein einziges, womöglich unbedachtes Wort hat einen Flugpassagier aus Hamburg im September 2018 seinen Weiterflug nach Fort Myers in den USA gekostet. Jetzt war der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Der Mann wollte vom Düsseldorfer Flughafen aus in die USA fliegen.

Der Mann wollte vom Düsseldorfer Flughafen aus in die USA fliegen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Am Düsseldorfer Schalter seiner Airline hatte der Mann nämlich als Reisezweck angegeben, er plane in Amerika „einen bombigen Urlaub“. Ob das bloß ungeschickt formuliert war, ist unklar.

Fakt ist: Der Mann blieb am Boden. Die Airline lehnte es ab, ihn in die USA zu fliegen. Beim Amtsgericht verklagt er die Fluggesellschaft jetzt auf fast 1500 Euro. Da die Airline beim ersten Termin nicht vertreten war, erging vorerst ein Urteil zugunsten des Passagiers.

Der gab in seiner Klage an, er habe auf Nachfragen ja präzisiert, er wolle in Fort Myers „einen tollen Urlaub“ verbringen. Doch der Argwohn der Sicherheitskräfte am Flughafen blieb geweckt.

Zumal aus formellen Gründen die Hürde für ihn besonders hoch lag: Wäre er an Bord der Maschine gekommen und beim US-Zoll durch ähnliche Formulierungen aufgefallen, hätte die Airline ihn wieder mit nach Düsseldorf nehmen müssen. Also sei ihm schon der Start versagt worden.

In seiner Klage fordert er jetzt den Flugpreis, die Bahnrückfahrkarte nach Hamburg und die Kosten für einen in Amerika angemieteten Leihwagen. Sollte sich die Airline zur Klage doch noch äußern, könnte der Prozess um diese Kosten neu aufgerollt werden.

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