Düsseldorf Prozess um verletztes Pferd: Zeugin soll gelogen haben

Düsseldorf · Die Stall-Besitzerin ist wegen Falschaussage angeklagt.

Eine angebliche Rangelei unter Pferden auf einer Koppel beschäftigt bereits seit 2009 die Justiz - gestern musste das Amtsgericht über den Fall verhandeln. Weil eine Stute auf einer Weide ausgekeilt und einen Hengst an Hals und Knie getroffen haben sollte, hatte die Hengst-Besitzerin (31) vom Eigentümer der Stute zunächst 4800 Euro Behandlungskosten gefordert. Im Zivilprozess kam aber heraus: Der Tritt war nur erfunden, in Wahrheit lahmte der Hengst aus anderen Gründen. Um sich vor einer teuren Tierarzt-Behandlung ihres Lieblings zu drücken, hatte seine Besitzerin versucht, diese Kosten auf die Versicherung des Stuten-Eigners abzuwälzen. Der wehrte sich, der Schwindel flog auf. Jetzt muss auch die Besitzerin der Weide auf die Anklagebank. Sie hatte als Zeugin einen "Stutentritt" bestätigt. Der Prozess geht im November weiter.

Gemeinschaftlicher Betrugsversuch und eine Falschaussage vor Gericht waren der 48-jährigen Besitzerin des Reitstalls nebst Koppel und Weide schon einmal beim Amtsgericht vorgeworfen worden. Zusammen mit der Hengst-Besitzerin habe sie laut Anklage versucht, die wahren Gründe für das Lahmen des Hengstes zu vertuschen und dafür die Haftpflichtversicherung des Stuten-Besitzers zu schröpfen. Die Stall-Besitzerin hatte als Zeugin im Zivilprozess nämlich beteuert, sie habe den Tritt der Stute gegen den Hengst zwar nicht beobachtet, doch als der Hengst lahmte, sei sie "davon ausgegangen, das kann nur die Stute gewesen sein". Die Schadenersatzklage auf 4752,12 Euro gegen den Besitzer der Stute wurde jedoch abgewiesen mangels Beweisen.

Ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges gegen die erfinderische Eigentümerin des lahmenden Hengstes wurde gegen 2000 Euro inzwischen eingestellt. Und auch die Betreiberin von Pferdehof, Stall, Weide und Koppel sollte für ihre Falschaussage glimpflich davonkommen - mit 1000 Euro Buße an die Staatskasse. Das hatte ein Amtsrichter nach einem ersten Prozess gegen die 48-Jährige angeboten. Nur gezahlt hat die Angeklagte den Betrag bisher nicht.

Also muss der ganze Prozess neu aufgerollt, müssen die Angeklagte und auch alle Zeugen erneut vorgeladen werden. Ob es dann wieder zur Einstellung des Verfahrens wegen "geringer Schuld" kommt, ist ungewiss.

(wuk)
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