Vergewaltigung im Düsseldorfer Volksgarten Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft für Angeklagte

Düsseldorf · Vier Männer im Alter von 19 bis 34 Jahren sollen eine 22-Jährige im Volksgarten vergewaltigt haben. Die Staatsanwältin fordert nun bis zu sieben Jahre Haft für die Angeklagten. Einer von ihnen hatte das Geschehen per Handy gefilmt.

 Die vier Angeklagten im Düsseldorfer Gericht.

Die vier Angeklagten im Düsseldorfer Gericht.

Foto: Wulf Kannegießer

(wuk) Haftstrafen zwischen knapp vier und bis zu sieben Jahren hat die Staatsanwältin um eine Gruppenvergewaltigung im Volksgarten gefordert. Vier Männer (19 bis 34 Jahre alt) sollen Ende 2019 eine 22-jährige Rheinbahn-Kundin spätabends an der S-Bahn-Station abgepasst, die angetrunkene Frau auf das Grüngelände gedrängt und dort vielfach vergewaltigt haben. Einer der Täter hatte das per Handy gefilmt. Weil der jüngste der Angeklagten erst 18 Jahre alt war, wird die Verhandlung seit Ende April hinter verschlossenen Türen geführt. Ein Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.

Die Angeklagten, die sich auf dem Heimweg von einem Fußball-Training befanden, hatten schon kurz nach ihrer Verhaftung zugegeben, dass sie am Tatort waren. Doch sollen sie im Prozess ihre eigene Rolle bei der Gruppenvergewaltigung verniedlicht, dafür die anderen Sportkameraden teils schwer belastet haben. Einer der Angeklagten beteuerte, er habe das Handyvideo nur angefertigt, um damit zu beweisen, dass er bei der Vergewaltigung der jungen Frau nicht mitgemacht habe. Als es ihm zu viel geworden sei, habe er die Kumpane verlassen und einen Passanten aufgefordert, die Polizei zu alarmieren.

Zuletzt hatte es dann offenbar Zweifel an der Aussage des  Opfers gegeben. Die junge Frau soll erst behauptet haben, sie habe in der Altstadt mit einer Freundin Alkohol konsumiert. Später räumte sie ein, dass sie kurz vor der Gewalttat im Volksgarten eine intime Begegnung mit einem Bekannten gehabt habe. Erhebliche Zweifel an der Schuld der Angeklagten ergaben sich daraus für die Staatsanwältin aber nicht. Sie forderte für einen 34-jährigen Angeklagten eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft, für einen 33-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Jahren, für den Handy-Filmer eine Strafe von viereinhalb Jahren Gefängnis und für den jüngsten Angeklagten eine Gesamtjugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Das Urteil wird am 16. Juli ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort