Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Frau hinterließ nach Unfall nur Zettel – 900 Euro Buße

Düsseldorf · Eine fast 80-jährige Düsseldorferin hatte in Oberkassel einen andern Wagen gerammt. Nur einen Zettel an die Windschutzscheibe zu heften, reicht nicht.

Prozess um Unfallflucht in Düsseldrof
Foto: dpa/Jens Wolf

(wuk) Nach einem Unfall genügt es nicht, einen Zettel mit Namen und Anschrift an ein beschädigtes Auto zu klemmen – und dann wegzufahren. Das musste sich eine Autofahrerin kurz vor ihrem 80. Geburtstag gestern von einer Amtsrichterin sagen lassen.

Die Seniorin hatte Anfang 2018 an der Oberkasseler Rheinallee mit ihrem Mini ein geparktes Auto geschrammt und beschädigt. Statt aber die Polizei zu rufen, hinterließ sie einen Zettel an dem fremden Wagen, sammelte die Reste ihres eigenen Außenspiegels ein – und fuhr davon. Unter Protest gegen 900 Euro Strafe wegen Unfallflucht zog sie zwar vors Amtsgericht, gab dort aber kleinlaut alles zu: „Tut mir leid, ich entschuldige mich tausend Mal!“ Auch den Fremdschaden von 200 Euro wolle sie bezahlen – aber eine Vorstrafe wolle sie in ihrem Alter jetzt nicht kassieren. Nach ­kurzem Prozess konnte sich die Seniorin doppelt freuen: Weil sie bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, blieb ihr eine Vorstrafe erspart, ihr Verfahren wurde gegen Zahlung der 900 Euro an ein Kinderhospiz eingestellt. Und zum zweiten Mal freute sich die Angeklagte, als sie dann noch erfuhr: Augenzeugen der Kollision hatten das Alter der Unfallfahrerin nicht auf annähernd 80 Jahre geschätzt, sondern auf „40 bis 50 Jahre“.

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