Düsseldorf/Langenfeld Prozess um tödlichen Unfall auf der A 59

Am Dienstag beginnt vor dem Langenfelder Amtsgericht der Prozess gegen einen 22-jährigen Auszubildenden aus Hilden. Der junge Mann ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll Anfang Juni 2009 nachts als Geisterfahrer auf der A 59 in den Kombi einer Düsseldorfer Familie gerast sein.

Geisterfahrer verursacht tödlichen Unfall auf der A 59
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Dabei waren ein einjähriges Mädchen, die 32-jähriger Mutter und die 78-jährige Großmutter ums Leben gekommen. Laut Anklage war der Todesfahrer zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken. Er soll an einem Trinkgelage an einem Baggersee bei Monheim teilgenommen haben. Nachdem es dort einen Streit gegeben hatte, soll er betrunken in seinen Wagen gestiegen und losgefahren sein.

Die Polizei hatte nach dem Unfall bei ihm einen Alkoholwert von 1,68 Promille festgestellt. Der 22-Jährige wurde selbst bei dem Unfall schwer verletzt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.

(DDP/jco)
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