Düsseldorf Prozess um Schampus-Streit auf Modeparty eingestellt

Düsseldorf · Als "Geringfügigkeit" hat das Amtsgericht den Streit zweier Modemacher bei einer Fete des Modemagazins "Vogue" im Schloss Eller eingestuft – und einen Prozess wegen Körperverletzung gegen einen Frankfurter Pelzhändler (67) ohne Auflagen eingestellt.

 "Vogue"-Chefredakteurin Christiane Arp sagte als Zeugin aus.

"Vogue"-Chefredakteurin Christiane Arp sagte als Zeugin aus.

Foto: WUK

Als "Geringfügigkeit" hat das Amtsgericht den Streit zweier Modemacher bei einer Fete des Modemagazins "Vogue" im Schloss Eller eingestuft — und einen Prozess wegen Körperverletzung gegen einen Frankfurter Pelzhändler (67) ohne Auflagen eingestellt.

Er war bei der Party im Sommer 2011 von einer Münchener Designerin (58) mit Schampus besprenkelt worden, soll ihr als Revanche mit einem Wasserglas eine blutende Wunde am Zahnfleisch zugefügt haben. Doch nach Befragung mehrerer Zeugen, auch der damals gastgebenden "Vogue"-Chefredakteurin Christiane Arp (52), konnte sich die Richterin nicht zum Schuldspruch durchringen.

Hintergrund des Streits war ein früheres Projekt der Streitenden. Mit dem Pelzhändler hatte die Designerin einst eine Kollektion geplant. Sie habe viel investiert, sei auf den Kosten aber sitzengeblieben, sagt sie. Als sie den Pelzhändler bei der Party traf, sei er "überheblich und feist grinsend" auf sie zugekommen. Sie habe ihn daher mit Champagner benetzt. Er habe mit einem Glas Mineralwasser nach ihr geschlagen, sie unter dem Auge getroffen. Geschockt und wütend über die Attacke sei die 58-Jährige von der "Vogue"-Chefredakteurin noch zurechtgewiesen worden.

"Ich kann keine Annonce bei der 'Vogue' mehr schalten, bin daher auch nicht mehr auf der Hitliste des Magazins", schimpfte die Designerin gestern. Bei einem Gespräch sei die Magazin-Chefin noch Monate später "eiskalt" gewesen. Christiane Arp dagegen hatte jenes Gespräch als "freundlich" in Erinnerung. Dass die Designerin nach dem Streit mit dem Modekollegen sichtbar geblutet hätte, wusste sie nicht mehr. Die Designerin klagte später über Sehverlust auf einem Auge und eine posttraumatische Belastungsstörung. Dass die Konterattacke des Pelzhändlers schuld sein soll, sah das Gericht nicht.

(wuk)
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