Prozes vor dem Landgericht Düsseldorf Vom Gericht direkt in die Psychiatrie

Düsseldorf · Ein 31-jähriger Mann wurde von einem Gutachter eine schizophrene Psychose attestiert. Im wurde vorgeworfen, zwei Mädchen (13 und 16 Jahre alt) sexuell missbraucht zu haben.

 Wegen einer akuten Psychose plus Alkohol und Drogen war der Amgeklagte zur Tatzeit nicht schuldfähig,

Wegen einer akuten Psychose plus Alkohol und Drogen war der Amgeklagte zur Tatzeit nicht schuldfähig,

Foto: wuk

Freigesprochen hat das Landgericht am Freitag einen Psychiatrie-Patienten (31) vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Belästigung von zwei Schülerinnen. Nur wenige Stunden nach seiner Freilassung aus einer Suchtklinik hatte er Anfang 2019 am Rather Broich einer 13-Jährigen, die ihm auf der Straße entgegenkam, an die Brust gefasst, das Kind damit sexuell missbraucht, so der Vorwurf. Direkt danach war er in einen Bus gestiegen, hatte dort angeblich eine 16-Jährige sexuell attackiert. Wegen einer akuten Psychose plus Alkohol und Drogen war er zur Tatzeit nicht schuldfähig, konnte für die Attacken gegen die Kinder also nicht bestraft werden. Doch nach etlichen Vorstrafen, teils auch wegen schwerer Gewaltdelikte, schickte das Gericht ihn jetzt dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik.

Er könne sich an nichts erinnern, nur dass er direkt nach seiner Freilassung aus der Klinik wieder Alkohol getrunken und Drogen konsumiert habe. So hatte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert. Und in einem ersten Prozessversuch beim Amtsgericht war er psychisch derart auffällig, dass die Richter seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie für möglich hielten. Weil darüber nur das Landgericht entscheiden darf, wurde das Verfahren also dorthin übergeben – und die Strafkammer fand die Bedenken des Amtsgerichts nun bestätigt. Ein Gutachter befand, der alkohol- und drogengewohnte Angeklagte leide an einer schizophrenen Psychose, könne für die Übergriffe auf die Schülerinnen also nicht verantwortlich gemacht werden. Zugleich bestätigte der Psychiater jedoch, dass von dem 31-Jährigen weitere schwere Straftaten zu befürchten seien, er demnach als gemeingefährlich gelten müsse. Das Landgericht ist dem gefolgt. Wegen Schuldunfähigkeit wurde der Angeklagte freigesprochen, aber per Urteil nun hinter Klinikgittern untergebracht. Wie lange er dort bleiben muss, hängt von der Einschätzung der Psychiater ab.

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