Düsseldorf Prozess um Plastikstück im Essen: Richter regt Vergleich an

Düsseldorf · Wegen einer gefährlichen Beigabe im italienischen Essen eines City-Lokals zog ein 37-jähriger Kölner gestern vors Amtsgericht. Der Marketing-Experte behauptet, bei einer Düsseldorf-Visite in jener Espresso-Bar aus Versehen ein 2,5 Zentimeter großes Plastikstück mitgeschluckt zu haben.

 Um das Plastikteil rechts in der Schale dreht sich der Prozess.

Um das Plastikteil rechts in der Schale dreht sich der Prozess.

Foto: wuk

Der Fremdkörper sei erst in einer Klinik aus der Speiseröhre operativ wieder entfernt worden. Der Richter möchte den Rechtsstreit um Folgen und Kosten des Restaurantbesuches nun per Vergleich und friedlich beenden. Doch ob das gelingt, ist ungewiss.

"Wie konnte ich das übersehen?" Fassungslos trat der Kläger gestern im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess vor dem Amtsgericht auf. Im Mai 2014 sei er samt Gattin bei einem Kö-Bummel in jenem Lokal eingekehrt, habe nach einer Bruschetta-Vorspeise noch Nudelklöße und Ricotta bestellt. Doch schon nach dem ersten Löffel des Hauptgangs habe er urplötzlich das "Gefühl gehabt, dass mir etwas im Hals stecken blieb. Das war für mich nicht zu erklären!"

Statt beim Kellner den Vorfall zu melden und die Speise zu reklamieren, habe er Essen und Getränke aber direkt bezahlt (gesamt: 61 Euro) und sich wegen akuter Luftnot per Taxi statt im Krankenwagen zum Marienhospital bringen lassen, wo das störende Objekt erst unter Vollnarkose aus der Speiseröhre zu fischen war: Ein rechteckiges Plastikstück mit 2,5 Zentimeter Seitenlänge.

Doch der Anwalt der verklagten Espressobar will 2000 Euro als Schmerzensgeld plus weitere 1700 Euro als Kosten nicht einfach akzeptieren. Immerhin sei es "untypisch", dass ein Gast mit plötzlichen Schluckbeschwerden und Atemnot nicht den Kellner informiert, sondern auf eigene Faust per Taxi in eine Klinik fährt. "Ein bisschen ungutes Gefühl" hatte wegen dieser Besonderheiten auch der Richter. "Aber vielleicht lässt sich ja alles logisch erklären." Dazu müsste auch die Frau des Klägers als Zeugin aussagen, der Kläger müsste das einst verschluckte Plastikstück mitbringen - und er sollte offene Fragen ohne Widersprüche beantworten können.

Doch wenn es nach dem Richter geht, kommt es nicht dazu, weil sich die Parteien einigen, dass der Kläger für Kosten und Schmerzen insgesamt 2400 Euro erhält. Ob der Kölner das annimmt, ob die Betreiber des Lokals und deren Haftpflichtversicherung ebenfalls zustimmen, ist noch nicht entschieden. Klappt die Einigung nicht, will der Richter im Februar mit der Befragung von Zeugen beginnen.

(RP)
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